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Finanzierung
Förderung

Förderung für große Familien: Dein Hauskauf in Hamburg

Die IFB bietet 2 % Zinsen für Deinen Immobilienkauf in Hamburg. Sichere Dir und Deiner Familie günstige Kredite. Tipps & Informationen.

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Die Elbphilharmonie in Hamburg steht vor der Innenstadt am Wasser

Was ist die IFB-Eigenheimförderung?

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) unterstützt große Familien beim Kauf oder Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Die Förderung erfolgt über vergünstigte Darlehen mit langfristiger Zinssicherheit und festen Einkommensgrenzen.

Da die IFB Hamburg seit 2025 keine festen Zinssätze mehr veröffentlicht, sondern die Konditionen im Rahmen des Förderprogramms regelmäßig anpasst, gilt statt eines garantierten Zinssatzes folgende Regelung:

Die IFB bietet ein zinsgünstiges Darlehen mit deutlich unter Marktniveau liegenden Einstiegskonditionen.

Der tatsächliche Zinssatz wird individuell festgelegt und hängt unter anderem von Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße und Art des Vorhabens ab. Für Familien mit schwerbehindertem Haushaltsmitglied gelten zusätzlich günstigere Konditionen.

Die Höhe des Darlehens orientiert sich an der Kinderzahl:

  • 1 Kind: bis zu 550.000 €
  • 2-3 Kinder: bis zu 600.000 €
  • 4 Kinder: bis zu 650.000 €
  • ab 5 Kindern: bis zu 700.000 €

Antragsteller müssen grundsätzlich 10 bis 20 % der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln einbringen. Dazu können Eigenkapital oder Bausparguthaben eingesetzt werden.

Rechenbeispiel für die IFB-Eigenheimförderung

  • Tilgung: 2 %
  • Laufzeit: 15 Jahre
Finanzierung nur mit Bankdarlehen Finanzierung mit IFB-Eigenheimförderung
Kaufpreis mit Nebenkosten 300.000 € 300.000 €
Eigenkapital 50.000 € 50.000 €
Restfinanzierung 250.000 € 250.000 €
Aufteilung der Finanzierung 100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
100 % der IFB-Eigenheimförderung
(2 % Zinsen)
Monatliche Rate 1.125 € 833,33 € €
Restschuld 152.339,60 € 162.619,56 €
Gezahlte Zinsen 104.839,60 € 62.619,56 €

Monatliche Ersparnis dank günstigerer Rate: 291,67 €

Gesamte Zinsersparnis: 42.220,04 €

Wer bekommt die IFB-Eigenheimförderung?

Die Förderung richtet sich an große Familien sowie an Familien, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied schwerbehindert ist. Förderfähig sind:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, oder
  • Familien mit einem Kind und nachgewiesener Schwerbehinderung im Haushalt.

Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen, die jährlich angepasst werden.

Aktuell (Stand 2025/2026) gilt:

  • Zweipersonenhaushalt: maximal ca. 36.000 € Nettojahreseinkommen
  • Erhöhung pro weiterer Person: ca. 12.200 € netto pro Jahr

Die entsprechenden Bruttojahreswerte liegen – je nach Steuerklasse – etwa zwischen 52.000 und 67.000 €.

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.