Hauskauf in Sachsen-Anhalt: Jetzt lokale Förderung beantragen
Mit dem IB-Wohneigentumsprogramm Zinsen beim Hauskauf in Sachsen-Anhalt sparen. Informiere Dich jetzt über Förderungen in 2024.
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Was ist das IB-Wohneigentumsprogramm?
In Sachsen-Anhalt unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Form von zinsverbilligten Darlehen Hauskäufer:innen und Hausbauer:innen beim Erwerb oder Neubau ihrer Immobilie. Wichtig hierbei ist, dass die Immobilie nach dem Kauf, Bau oder der Modernisierung von den Antragsteller:innen selbst bewohnt wird.
Die Darlehenssumme des Wohneigentumsprogrammes der IB beträgt zwischen 20.000 € und 100.000 € und darf maximal 40 % der Gesamtkosten decken. Zusätzlich müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten durch Eigenkapital oder angespartes Kapital aus einem Bausparvertrag von den Kreditnehmer:innen bezahlt werden. Von diesen 10 % müssen mindestens die Hälfte als Barmittel vorliegen, während die andere Hälfte auch durch Eigenleistungen beim Bau oder der Modernisierung der Immobilie ersetzt werden können. .
Die maximale Darlehenslaufzeit beträgt bei der IB 30 Jahre und der effektive Jahreszins wird auf 10 Jahre festgeschrieben. Die Höhe des Zinssatzes hängt davon ab, wie hoch die Darlehenssumme ist. Bei Darlehen bis zu 45.000 € liegt der effektive Jahreszins bei 6,31 %, bis 65.000 € bei 4,91 % und bei über 65.000 € bei 4,30 % pro Jahr. Somit ist der Zinssatz trotz dessen, dass dieses Darlehen staatlich gefördert wird, ähnlich teuer und manchmal sogar teurer als bei anderen Banken und Kreditinstituten.
Dadurch, dass die Grundschuld für dieses Darlehen nicht an erster Stelle eingetragen werden muss, gewähren Banken oftmals für ein weiteres Darlehen zur Finanzierung der geförderten Immobilie attraktive Zinssätze.
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Wer ist für das IB-Wohneigentumsprogramm berechtigt?
Das Wohneigentumsprogramm kann jeder beantragen, der in Sachsen-Anhalt eine Immobilie zur Selbstnutzung bauen, kaufen oder kaufen und modernisieren will. Das zu fördernde Wohngebäude darf maximal zwei Wohnungen enthalten, von denen eine von den Antragsteller:innen bewohnt werden muss.