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Finanzierung

Wie viel Eigenkapital ist für den Hauskauf nötig? Darauf kommt es an!

Das Eigenkapital senkt die Zinskosten und bietet Sicherheit beim Hauskredit. Banken empfehlen für den Hauskauf einen Anteil von 10-20 % des Kaufpreises, mindestens aber sollten die Kaufnebenkosten mit Eigenmitteln beglichen werden.

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Häuser stehen auf unterschiedlich hohen Türmen aus Münzen vor dunklem Hintergrund

Bei der Finanzierung einer Immobilie ist das Eigenkapital einer der entscheidenden Faktoren, die die Kosten der Baufinanzierung für die Hauskäufer bestimmen. Eigenkapital, das für den Kauf einer Immobilie genutzt wird, senkt die Zinskosten und bietet Sicherheit. Doch was zählt alles zum Eigenkapital und wie viel Eigenkapital genau brauchst Du für Deinen Kredit?

Wie viel Eigenkapital braucht man für den Hauskauf?

Eigenkapital anzusparen kann bei steigenden Lebenshaltungskosten und stagnierenden Gehältern für potenzielle Hauskäufer schwierig sein. Für alle, die sich dennoch ein Eigenheim wünschen, gibt es einen Trost: Die bekannte Faustregel, dass bis zu 30 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie als Eigenanteil benötigt werden, ist inzwischen überholt. Stattdessen empfehlen Banken und Kreditinstitute, zwischen 10 und 20 % des Kaufpreises inklusive der Kaufnebenkosten an Eigenkapital einzubringen.

Die Kaufnebenkosten, die je nach Bundesland und Maklergebühr variieren, betragen zwischen 10 und 15 Prozent des Preises der Immobilie. Diese sollten in jedem Fall aus Eigenmitteln beglichen werden. Da Banken für diese Kosten keinen objektiven materiellen Gegenwert als Sicherheit erhalten können, werden die Kaufnebenkosten nur sehr ungern finanziert und führen dann zu höheren Zinskosten für die gesamte Darlehenssumme, da sie für die Bank ein höheres Risiko darstellen. 

Die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln zu begleichen, senkt die Zinsen im Vergleich zu einem Kredit ganz ohne Eigenkapital zwar, die besten Zinsen bieten Banken jedoch ab einem Eigenkapitalanteil von über 30 % an. Grundsätzlich führt mehr Eigenkapital zu günstigeren Konditionen und niedrigeren Raten, insgesamt also zu einer geringeren monatlichen Belastung.

Was zählt als Eigenkapital beim Hauskauf?

Die meisten Hauskäufer denken, dass ausschließlich „bares Geld” auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto als Eigenkapital für den Immobilienkauf zählt. Allerdings lassen sich auch viele andere Vermögenswerte als Eigenkapital nutzen. Folgende Werte kannst Du als Eigenkapital für deinen Hauskauf geltend machen:

  • Barvermögen: Ersparnisse auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto
  • Wertpapiere: Aktien, ETFs, Staatsanleihen und Fonds
  • Bausparguthaben: Angesammeltes Guthaben aus der Sparphase eines Bausparvertrags
  • Eigenleistung: Arbeitsleistung, die beim Bau oder der Sanierung erbracht wird, ersetzt fehlendes Eigenkapital. Besonders Kreditnehmer, die beruflich qualifiziert sind, können hier viel Eigenleistung als Eigenkapital einbringen.
  • Immobilien: Unbelastete Immobilien oder Grundstücke, die beliehen werden können
  • Private Darlehen: zinsgünstige oder zinsfreie Darlehen von Verwandten oder Freunden
  • Versicherungen: Lebensversicherungen, die vorzeitig kündbar sind

Zählt Kryptowährung als Eigenkapital?

Bitcoin, Ethereum & Co. können in ihrer Form als Kryptowährung nicht als Eigenkapital für einen Immobilienkredit geltend gemacht werden, denn sie gelten in Deutschland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegen starken Schwankungen. Wer finanzielle Mittel aus Kryptowährungen als Eigenkapital in einen Kredit einbringen möchte, muss diese vorher verkaufen bzw. in einen anderen Vermögenswert umwandeln.

So beeinflusst das Eigenkapital die Finanzierung

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, welchen Einfluss der Eigenkapitalanteil auf die Finanzierung hat.

  • Kaufpreis und Kaufnebenkosten: 400.000 €
  • Sollzinsbindung: 15 Jahre
  • Gebundener Sollzinssatz: 3,59 %
  • Effektiver Jahreszins (Gesamtlaufzeit): 3,65 %
  • Tilgungssatz: 2 %

Eigenkapital 0 € 30.000 € 50.000 € 80.000 €
Finanzierungsbedarf 400.000 € 370.000 € 350.000 € 320.000 €
Monatliche Rate 1.863,33 € 1.723,58 € 1.630,42 € 1.490,67 €
Gesamte Zinsleistungen 3.816,89 € 3.530,62 € 3.339,78 € 3.053,51 €
Restschuld
nach 15 Jahren
295.427,64 € 273.270,57 € 258.499,19 € 236.342,11 €

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Wie funktioniert der Immobilienkauf ohne Eigenkapital?

In manchen Fällen ist statt des üblichen Eigenkapitalanteils von über 10 % auch eine Finanzierung ganz ohne Eigenkapital möglich. Hier gibt es verschiedene Modelle, die Banken Kreditnehmern anbieten:

100-%-Finanzierung

Bei dieser Art der Baufinanzierung wird nicht komplett auf das Eigenkapital verzichtet, sondern die Kaufnebenkosten werden von den Käufern beglichen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Baufinanzierung wird allerdings der gesamte Kaufpreis der Immobilie von der Bank mit einem Darlehen beglichen.

110-%-Finanzierung

Ganz ohne Eigenkapital kommt nur die 110-%-Finanzierung aus. Hier begleicht die Darlehenssumme sowohl den gesamten Kaufpreis der Immobilie als auch die kompletten Kaufnebenkosten. 

Bei einer Baufinanzierung mit sehr wenig oder gar keinem Eigenkapital müssen Kreditnehmer allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So setzen Banken eine hervorragende Bonität voraus, um das Risiko eines Zahlungsausfalles zu minimieren. Außerdem muss bei den Hauskäufern ein überdurchschnittlich hohes Einkommen vorliegen, um die bei einer Vollfinanzierung höheren Kreditraten begleichen zu können. Darüber hinaus wird auch auf die zu kaufende Immobilie großer Wert gelegt: So wird eine 100- oder 110-%-Finanzierung meist nur für sehr wertstabile Immobilien mit einem hohen Wiederverkaufswert angeboten.

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.