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Finanzierung
Förderung

Wohneigentum für Familien: Mit der KfW-Förderung 300 zinsgünstig ins Eigenheim

Mit der KfW-Förderung ins Eigenheim: Familien profitieren beim Hausbau oder Erstkauf von zinsgünstigen Krediten, ab 0,29 % effektivem Jahreszins.

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Junge Familie vor einer Garagenauffahrt mit Umzugskartons

Das Eigenheim ist für viele junge Familien ein großer Traum, der durch steigende Immobilienpreise und hohe Zinsen in den letzten Jahren oftmals in weite Ferne gerückt ist. Durch das 2024 in Kraft getretene “Wohneigentum für Familien”-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat nun junge Familien beim Neubau oder Erstkauf einer klimafreundlichen, selbst genutzten Immobilie. In welchem Umfang die Förderung möglich ist und wer für das Familienwohnen-Programm berechtigt ist, erfährst Du hier.

Was ist das Programm “Wohneigentum für Familien” (300)?

Durch das KfW-Programm “Wohneigentum für Familien” unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit zinsgünstigen, geförderten Darlehen. Um das Darlehen mit der maximalen Kreditsumme von 270.000 € zu erhalten, müssen Kreditnehmer beim Bau oder Erstkauf ihrer Immobilie vorgeschriebene Energieeffizienzstandards erfüllen. Ein Erstkauf liegt vor, wenn der Kauf innerhalb eines Jahres nach der Bauabnahme erfolgt. Die geförderte Immobilie darf, um die geforderten Standards zu erfüllen, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt sein und muss den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen. Um den maximalen Kreditbetrag zu erhalten, muss die geförderte Immobilie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” erfüllen. Die Anforderungen an die Klimafreundlichkeit der Immobilie müssen vor der Kreditvergabe durch einen Energieberater bescheinigt werden.

Die fälligen Zinsen für das Annuiutätendarlehen variieren je nach Laufzeit und Zinsbindung. Während die günstigsten Zinsen von 0,29 % pro Jahr für Darlehen möglich sind, die zwischen 4 und 10 Jahren Laufzeit und eine Zinsbindung über die gesamte Kreditlaufzeit aufweisen, steigen die Zinsen für Darlehen mit über 26 Jahren Laufzeit und 20 Jahren Zinsbindung auf 3,17 % effektiven Jahreszins an. Die genauen Zinssätze kannst Du der folgenden Grafik entnehmen:

Infografik zu Zinsbindung und Sollzins im Förderprogramm

Wer wird vom Wohneigentum-Programm gefördert?

Um einen Kredit des “Wohneigentum für Familien”-Programms der KfW zu erhalten, müssen Antragsteller einige Kriterien erfüllen: Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnen, die neu zu bauende oder zu kaufende Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie im Besitz der Kreditnehmer sein und durch diese selbst bewohnt werden.

Darüber hinaus sind für die Bewilligung des Förderkredites Einkommensgrenzen einzuhalten. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Antragsteller maximal 90.000 € betragen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich pro zusätzlichem Kind im Haushalt um 10.000 €. 

Höhe der Darlehenssumme im KfW-Programm “Wohneigentum für Familien”

Die Höhe der maximalen Darlehenssumme richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren werden maximal 170.000 € an Kredit gewährt. Haushalten mit bis zu vier Kindern werden höchstens 200.000 € an zinsverbilligtem Darlehen bereitgestellt. Diese Summe erhöht sich auf maximal 220.000 € bei fünf oder mehr Kindern im Haushalt und kann durch das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus”, welches der Immobilie verliehen werden muss, bis auf 270.000 € erhöht werden.

Schritt für Schritt zum Förderkredit: So geht’s!

Damit Du vom “Wohneigentum für Familien” profitieren kannst, gilt es einige Vorkehrungen zu treffen und Anforderungen zu erfüllen. Die folgenden Schritte geben Dir einen Überblick, wie Du den Förderkredit erhältst:

Schritt 1: Finde & beauftrage einen Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 

Klimafreundliches Bauen erfordert besonderes Wissen, weshalb Du qualifizierte Fachleute für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in die Planung und Bau­begleitung einbeziehen solltest. Ein Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) sowie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die für den Förderkredit erforderlich ist.

Schritt 2: Buche einen individuellen Beratungstermin beim Finanzexperten 

Vor Antrag auf Fördermittel oder Vertragsabschlüssen zu Lieferungen und Leistungen solltest Du mit einem Finanzexperten sprechen. effi bietet Dir eine kostenlose, individuelle Beratung und begleitet Dich auf Deinem Weg ins Eigenheim. Mit deinem Finanzexperten beantragst Du anschließend auch die Fördermittel.


Schritt 3: Schließe den Kreditvertrag ab und starte in Dein Eigenheim

Nach der Zusage der KfW sind Deine Fördermittel für Dich reserviert. Anschließend kannst Du den Kreditvertrag abschließen, Dein Bauvorhaben starten oder die Immobilie kaufen. 

Schritt 4: Reiche Deine Bestätigung ein 

Nach Abschluss Deines Bauvorhabens reichst Du die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) von Deinem Energieeffizienz-Experten oder, bei einem Kauf, vom Bauträger ein. Zudem sind ein Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis und eine Meldebestätigung zur Selbstnutzung erforderlich.

Ist die Förderung interessant für Dich? Finde jetzt heraus, wie das “Wohneigentum für Familien”-Programm der KfW Dich zinsgünstig in Dein Eigenheim bringt & buche einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Finanzexperten!

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.