7.10.2024

15.000 € für Deinen Hauskauf: Der Eigenheimzuschuss in Bremen

Die Stadt Bremen fördert Deinen Hauskauf mit bis zu 15.000 €: Was Du über den Eigenheimzuschuss wissen musst.

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Eine Statue der Bremer Stadtmusikanten von alten Häusern in der Bremer Innenstadt

Was ist der Eigenheimzuschuss der BAB?

Der Eigenheimzuschuss ist eine Förderung für Bremer Hauskäufer:innen und wird von der Bremer Aufbaubank (BAB) vergeben. Im Land Bremen wird der Kauf oder der Neubau von Häusern, Eigentumswohnungen oder die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien mit 15.000 € gefördert, solange diese von den Käufer:innen selbst genutzt werden. Der Eigenheimzuschuss muss vor der Unterschrift des Kaufvertrags reserviert werden, kann also nicht für einen schon geschlossenen Kaufvertrag im Nachhinein beantragt werden.

Wer bekommt den Eigenheimzuschuss der BAB?

Die Bremer Aufbaubank zahlt den Eigenheimzuschuss an Familien oder Alleinerziehende, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind mit im Haushalt lebt. Zusätzlich ist vorgegeben, dass die Käufer:innen bei der Antragstellung für den Eigenheimzuschuss kein weiteres Wohneigentum besitzen dürfen, außer die bestehende Immobilie wird für den Kauf einer Immobilie im Land Bremen veräußert.

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Eine weitere Voraussetzung ist der Kaufpreis der Immobilie. Der Kaufpreis einer Bestandsimmobilie darf 260.000 € nicht überschreiten, bei Neubauten oder einem Erstbezug steigt dieser Maximalbetrag auf 360.000 €. Von diesen Kosten sind die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für den:die Notar:in und die Gebühren für den Grundbucheintrag ausgenommen.

Auch die Energieeffizienzklasse der zu kaufenden Immobilie ist essentiell für die Förderung. Bei Neubauten muss es sich um ein Effizienzhaus nach KfW-Standard 55 handeln, und Bestandsimmobilien dürfen nicht schlechter als mit der Energieeffizienzklasse D bewertet werden. Bei Bestandsimmobilien, die schlechter als mit der Effizienzklasse D bewertet wurden, wird der Eigenheimzuschuss nur gewährt, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Immobilie eine Sanierung mit dem Ziel der Energieeffizienzklasse B durchgeführt wird. Wird der Zuschuss ausgezahlt und die Sanierung nicht durchgeführt, müssen Käufer:innen diesen komplett zurückzahlen.

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