BEG Förderung 2026: Alle Änderungen im Überblick
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die BEG-Förderung. Ob Wärmepumpe, neue Fenster oder eine Sanierung zum Effizienzhaus: Fördersätze, Höchstbeträge und Zuständigkeiten unterscheiden sich. Erfahre, was jetzt gilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Heizungen und Effizienzhaus-Sanierungen. Bereits zugesagte Anträge bleiben gültig.
- Für Wärmepumpen gibt es weiterhin 30 Prozent Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
- Der Einkommensbonus liegt bei 10, 30 oder 40 Prozent. Insgesamt sind grundsätzlich bis zu 70 Prozent, unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen bis zu 80 Prozent Förderung möglich.
- Fenster und andere Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert das BAFA mit 15 Prozent, mit iSFP-Bonus mit bis zu 20 Prozent.
- Für Effizienzhaus-Sanierungen bietet die KfW Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
Was ist die BEG-Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, unterstützt energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören einzelne Verbesserungen sowie umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude.
Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Förderwege:
- Den Austausch einer Heizung fördert grundsätzlich die KfW.
- Zuschüsse für Fenster, Dämmung und weitere Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA.
- Für eine Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss an.
Welche Förderung zu Deinem Vorhaben passt, hängt von der Maßnahme, dem Gebäude und teilweise von Deinem Einkommen ab. Einen allgemeinen Überblick findest Du auch in unserem Artikel zu den förderfähigen Maßnahmen einer energetischen Sanierung.
Die offiziellen Grundlagen zur BEG-Förderung findest Du im Dossier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
BEG Förderung 2026: Das hat sich geändert
Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen für mehrere KfW-Programme. Betroffen sind vor allem die Heizungsförderung sowie die Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden.
Die Förderung einzelner Maßnahmen an der Gebäudehülle läuft weiterhin über das BAFA. Dazu zählen beispielsweise neue Fenster und Dämmmaßnahmen.
Welcher Stichtag ist entscheidend?
Für KfW-Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Bedingungen. Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
War Dein Antrag am 20. Juli 2026 noch in Bearbeitung, kann er ebenfalls nach den bisherigen Bedingungen zugesagt werden. Dafür müssen bei der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag sowie alle erforderlichen Voraussetzungen vorgelegen haben.
BEG Förderung für Wärmepumpen
Für private Eigentümer von Wohngebäuden läuft die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458. Die Förderung einer Wärmepumpe besteht aus der Grundförderung und möglichen Boni.
Die Förderbausteine lassen sich kombinieren. Der Gesamtfördersatz ist grundsätzlich auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro sind bis zu 80 Prozent Förderung möglich. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Weitere Informationen zur Technik und Planung findest Du auf unserer Übersichtsseite zur Wärmepumpe. Die verbindlichen Förderbedingungen findest Du im KfW-Programm 458.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW seit dem 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten.
Für Mehrfamilienhäuser gelten folgende Höchstbeträge:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027. Danach reduziert er sich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Daraus ergibt sich folgende Staffelung:
Die Degression betrifft somit ausschließlich den Höchstbetrag für die erste Wohneinheit. Die Beträge für alle weiteren Wohneinheiten bleiben unverändert.
Rechenbeispiel für eine Wärmepumpe
Der Einbau Deiner Wärmepumpe kostet einschließlich förderfähiger Umfeldmaßnahmen 32.000 Euro. Bei einem Einfamilienhaus werden davon höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.
Bei der regulären Obergrenze von 70 Prozent erhältst Du:
28.000 Euro × 70 Prozent = 19.600 Euro Zuschuss
Von den Gesamtkosten bleiben damit 12.400 Euro übrig.
Erfüllst Du die Voraussetzungen für die erhöhte Obergrenze von 80 Prozent, beträgt der maximale Zuschuss:
28.000 Euro × 80 Prozent = 22.400 Euro Zuschuss
Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt daher nicht nur von den Kosten ab. Entscheidend sind auch die Förderhöchstgrenze und Deine persönlichen Voraussetzungen.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis zum 31. Januar 2027 16 Prozent. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte.
Den Bonus kannst Du als selbstnutzender Eigentümer unter anderem beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung erhalten. Bei Gas- und Biomasseheizungen gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Welche Förderung ist entfallen?
Seit dem 21. Juli 2026 entfallen:
- der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen
- der Emissionsminderungszuschlag
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zunächst bestehen. Trotzdem kann die gesamte Förderung niedriger ausfallen als nach den vorherigen Bedingungen. Weitere Kostenfaktoren kannst Du in unserem Artikel zur neuen Heizung und ihren Kosten nachlesen.
Was ist für 2027 geplant?
Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt. Nach den veröffentlichten Eckpunkten soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken.
Für Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent hinzukommen. Für diese Anlagen wären damit weiterhin insgesamt 30 Prozent möglich.
Da die Regelung noch nicht eingeführt wurde, solltest Du vor Deinem Antrag den aktuell gültigen Stand prüfen.
BEG Förderung für Fenster und Einzelmaßnahmen
Neue Fenster zählen zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zuständig ist das BAFA. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Setzt Du die Maßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans um, erhältst Du fünf Prozentpunkte zusätzlich. Damit steigt die Förderung auf insgesamt 20 Prozent.
Die Höchstbeträge gelten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Neben Fenstern gehören unter anderem Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach oder Geschossdecken zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Die Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen des BAFA erfüllen. Außerdem musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden und den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Mehr zum Austausch und zu den technischen Anforderungen erfährst Du in unserem Artikel über die energetische Sanierung von Fenstern. Die aktuellen Förderbedingungen findest Du beim BAFA.
BEG Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Planst Du eine umfassende energetische Sanierung, kannst Du den KfW-Kredit 261 nutzen. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der maximale Förderkredit einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit.
Seit der Reform werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse gefördert. Die Basisstufen ohne Zusatzklasse sind entfallen. Zudem wurden die Tilgungszuschüsse um zehn Prozentpunkte reduziert. Der frühere zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten für die EE-Klasse entfällt.
Für ein Worst Performing Building kannst Du weiterhin zehn Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss erhalten. Bei einer seriellen Sanierung der Effizienzhaus-Stufen 40 oder 55 sind 15 Prozentpunkte zusätzlich möglich. Die Förderung serieller Sanierungen zum Effizienzhaus 70 EE soll um einen Bonus von fünf Prozentpunkten erweitert werden. Die Beantragung ist nach Angaben der KfW voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.
Den Kredit beantragst Du über einen Finanzierungspartner. Dafür benötigst Du einen Energieeffizienz-Experten. Die verbindlichen Konditionen findest Du im KfW-Programm 261.
Welche Effizienzklasse Dein Haus aktuell hat, kannst Du dem Energieausweis entnehmen. Für die Förderung ist jedoch die geplante Effizienzhaus-Stufe nach der Sanierung entscheidend.
Was gilt für Nichtwohngebäude?
Für die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude steht der KfW-Kredit 263 zur Verfügung. Der Förderhöchstbetrag bleibt bei maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben.
Seit dem 21. Juli 2026 sind nur noch Effizienzgebäude-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse förderfähig. Die Tilgungszuschüsse wurden auch hier um zehn Prozentpunkte reduziert.
Wo beantragst Du die BEG Förderung?
Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Maßnahme und dem Antragsteller ab:
Einen KfW-Förderkredit beantragst Du über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank oder Sparkasse. Den Heizungszuschuss für Privatpersonen beantragst Du online über das Kundenportal „Meine KfW“. Anträge für Einzelmaßnahmen reichst Du direkt über das BAFA-Förderportal ein.
Häufige Fragen zur BEG Förderung 2026
Wie hoch ist die BEG Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein Einkommensbonus. Dessen Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich diese Einkommensgrenzen einmalig um jeweils 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Insgesamt sind grundsätzlich bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Für Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe steigt die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent.
Wie hoch ist die BEG Förderung für Fenster?
Das BAFA fördert neue Fenster mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Fördersatz auf 20 Prozent.
Bleiben alte Förderzusagen gültig?
Ja. Bereits zugesagte KfW-Anträge bleiben von den Änderungen unberührt. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für vollständige Anträge, die am 20. Juli 2026 noch bearbeitet wurden.
Kannst Du verschiedene BEG-Förderungen kombinieren?
Eine Kombination ist teilweise möglich. Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen kann beispielsweise ein KfW-Ergänzungskredit infrage kommen. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden.
Fazit: Die passende BEG Förderung hängt von Deiner Maßnahme ab
Welche BEG-Förderung Du 2026 nutzen kannst, hängt vor allem von Deinem Vorhaben ab. Den Heizungstausch und eine umfassende Effizienzhaus-Sanierung fördert die KfW. Für Fenster und andere Einzelmaßnahmen ist das BAFA zuständig.
Beziehe die Förderung früh in Deine Planung ein — Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich zu festen Terminen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt Deines Antrags.
Deine nächsten Schritte mit effi
- Sanierungsbedarf prüfen: Ermittle, welche Maßnahmen für Dein Gebäude sinnvoll sind.
- Kosten einschätzen: Verschaffe Dir einen Überblick über die voraussichtlichen Sanierungskosten.
- Förderung berechnen: Prüfe, welche Zuschüsse und Förderkredite Du nutzen kannst.
- Eigenanteil planen: Ziehe die mögliche Förderung von den Gesamtkosten ab und bestimme Deinen Finanzierungsbedarf.
- Finanzierung vergleichen: Informiere Dich über einen passenden Modernisierungskredit, wenn Du die verbleibenden Kosten nicht vollständig aus Eigenkapital bezahlen möchtest.
Mit dem effi Sanierungsrechner erhältst Du in wenigen Minuten eine erste Einschätzung zu Deinem Sanierungsbedarf, möglichen Kosten und verfügbaren Förderungen.
{{cta-sanierungsrechner}}
Übersicht Kosten und Einsparpotenzial • Weiterführende Beratung auf Wunsch








.avif)
%20(1)-p-2000.avif)



