Staatliche Förderung beim Immobilienkauf: Welche Zuschüsse gibt es?
Verschaff Dir einen Überblick über die Fördermöglichkeiten beim Hauskauf: KfW-Kredite, Wohn-Riester und regionale Förderprogramme.

Alles Wichtige auf einen Blick
- Die wichtigsten Förderprogramme sind KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse, Wohnriester und regionale Landesförderungen.
- Der Staat unterstützt Dich beim Kauf, Bau, Ersterwerb und bei der energetischen Sanierung.
- KfW-Kredite bieten Dir besonders niedrige Zinsen und hohe Kreditbeträge (100.000-270.000 €).
- BAFA-Zuschüsse senken die Sanierungskosten um 15-70 %.
- Wohnriester lohnt sich vor allem für Familien und Käufer, die langfristig tilgen wollen.
- Viele Bundesländer bieten zusätzlich zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland.
Wenn Du ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchtest, musst Du die Kosten nicht allein stemmen. Es gibt eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme, die Dich finanziell entlasten – von zinsgünstigen Krediten über echte Zuschüsse bis hin zu regionalen Förderungen.
KfW-Kredite: Die wichtigsten staatlichen Förderungen beim Hauskauf
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mehrere Programme, die Dir den Weg ins Eigenheim erleichtern.
1.1 KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124), Förderung fürs Eigenheim
Für wen geeignet: Käufer und Bauherren, die selbst einziehen
Förderhöhe: bis zu 100.000 €
Vorteile: günstige Zinsen, flexible Laufzeiten, keine Effizienzanforderungen
Gefördert werden:
- Kaufpreis der Immobilie
- Modernisierung & Umbau
- Kaufnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer)
Wichtig:
Der Antrag muss vor Unterzeichnung des Kaufvertrags über Deine Bank gestellt werden.
1.2 Förderung für Familien: "Wohneigentum für Familien" (Kredit 300)
Einkommensgrenze:
- 90.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 1 Kind
- +10.000 € je weiterem Kind
Förderhöhe: 170.000-270.000 €, abhängig von:
- Anzahl der Kinder
- Energetischem Standard
Gefördert wird:
- Neubau
- Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses (EH 40, klimafreundlich)
Für viele Familien ist dies das mit Abstand stärkste staatliche Förderprogramm.
1.3 Klimafreundlicher Neubau (KFN) - Kredite 297/298
Name des Programms: KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (Kredite 297/298)
Förderziele: klimafreundlicher Neubau / Ersterwerb
Förderhöhe:
- 100.000 € je Wohneinheit (klimafreundlich)
- 150.000 € je Wohneinheit (mit QNG-Siegel)
Ideal für:
Alle, die ein nachhaltiges, energieeffizientes Haus bauen oder ein neu errichtetes Effizienzhaus kaufen möchten.
Der Produktfinder auf der KfW-Webseite hilft Dir, das passende Förderprogramm für Dein Vorhaben einfach zu finden. Beachte: Die KfW-Förderung für den Hauskauf muss beantragt werden, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.
2. BAFA-Zuschüsse: Staatlcieh Förderung bei Sanierung nach dem Hauskauf
Wenn Du eine ältere Immobilie kaufst und sie energetisch modernisieren willst, hilft das BAFA mit attraktiven Zuschüssen.
Förderhöhe: 15-70 % der Kosten
Gefördert werden u. a.:
- Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmung
- Fenstertausch, neue Haustür
- Lüftungsanlagen
- Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)
Extras:
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan vorgesehen ist
- Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Jahr und Wohneinheit
Hinweis:
BAFA fördert keine Kaufkosten, nur Maßnahmen nach dem Erwerb.
3. Wohnriester: Staatliche Förderung für Käufer, die langfristig denken
Du kennst die Riester-Rente sicherlich als eine Form der Altersvorsorge. Die staatlichen Zulagen können aber auch für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden. In diesem Fall spricht man dann von Wohnriester.
Die Wohnriester (Eigenheimrente) ist besonders für Familien und Gutverdiener interessant.
Vorteile:
- Staatliche Zulagen
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Möglichkeit, Riester-Guthaben für den Kauf zu nutzen
- Auch Tilgen eines Annuitätendarlehens ist förderfähig
Wichtig:
Die Förderung muss im Alter versteuert werden, lohnt sich aber häufig trotzdem.
4. Regionale Förderprogramme: Unterschätzt, aber oftmals attraktiv
Neben der KfW fördern viele Bundesländer und Kommunen den Immobilienkauf zusätzlich, oft mit zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen oder vergünstigtem Bauland.
Typische Förderarten:
- Familienzuschüsse
- Förderdarlehen bis 100.000 € oder mehr
- Kinder- und Geburtenzuschüsse
- Unterstützung bei energetischen Modernisierungen
- Zinsverbilligte Kommunalkredite
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch Dein Bundesland findest Du hier:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Die Eigenheim-Förderangebote von Städten und Gemeinden sind breit gefächert – von Darlehen über Zuschüsse bis hin zu subventioniertem Bauland. Frage direkt bei Deiner kommunalen Behörde nach, ob und welche Fördermöglichkeiten für den Hauskauf angeboten werden.
Voraussetzungen & Tipps für Deinen Förderantrag
Damit es nicht zu Ablehnungen kommt:
- Förderung immer VOR Kaufvertrag beantragen
- Gute Bonität erforderlich
- Immobilie muss selbst genutzt werden (Ausnahme: einige Landesprogramme)
- Energieeffizienzanforderungen bei Neubauprogrammen prüfen
- Frühzeitig mit der Bank sprechen
Dokumente, die Du fast immer brauchst:
- Kaufpreis / Exposé
- Selbstauskunft
- Einkommensnachweise
- Kostenaufstellung
- Energieausweis bzw. Energieberater-Unterlagen
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Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
