BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Dach und Heizung
Dämmung, Fenster, Dach oder Heizungsoptimierung: Das BAFA bezuschusst 2026 zahlreiche Sanierungsmaßnahmen. Erfahre, was gefördert wird, welche neuen Regeln für den iSFP-Bonus gelten und wie Du den Antrag richtig stellst.

Mit der BAFA-Förderung 2026 erhältst Du Zuschüsse für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Dämmung von Dach und Fassade, neue Fenster sowie die Optimierung einer bestehenden Heizung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch veränderte Bedingungen. Hier erfährst Du, wie hoch der Zuschuss ausfällt, was das BAFA fördert und wie Du den Antrag stellst.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung gibt es 15 % Zuschuss.
- Pro Wohneinheit sind zunächst 30.000 € Kosten förderfähig.
- Mit iSFP steigt die Kostenobergrenze auf 60.000 €.
- Der iSFP-Bonus gilt nur für den Kostenanteil über 30.000 €.
- Neue Heizungen fördert die KfW, Photovoltaik nicht das BAFA.
Was ist die BAFA-Förderung und wie hoch ist sie 2026?
Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bearbeitet Zuschussanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt der Grundfördersatz 15 %. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Bestandsgebäude gilt. Dafür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Investoren förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören unter anderem:
- private Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Vermieter
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Contractoren
- Kommunen
Auch ein Investor, der nicht Eigentümer des Gebäudes ist, kann unter den Bedingungen der Förderrichtlinie antragsberechtigt sein. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die förderfähigen Ausgaben das vorgeschriebene Mindestinvestitionsvolumen erreichen. Dieses beträgt grundsätzlich 2.000 € brutto. Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gilt eine niedrigere Grenze von 300 € brutto.
Eine pauschale Formulierung wie „Eine Mindestinvestition von 2.000 € ist notwendig“ wäre daher nicht ganz korrekt, weil sie die Ausnahme für die Heizungsoptimierung außer Acht lässt. Das bestätigt auch die offizielle FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Fördersätze und Höchstbeträge im Überblick
Die Obergrenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten werden die förderfähigen Kosten gestaffelt.
Für Fachplanung und Baubegleitung sind bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 2.000 € je Wohneinheit förderfähig. Die Obergrenze liegt bei insgesamt 20.000 €.
Was hat sich beim iSFP-Bonus geändert?
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Du Dein Haus energetisch sanieren kannst. Setzt Du eine darin vorgesehene Maßnahme um, steigt die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Bedingungen:
- Die förderfähige Investition muss mindestens 30.000 € brutto betragen.
- Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Kostenanteil über 30.000 €.
- Der iSFP muss bei der Antragstellung bereits vorliegen.
- Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Ein Beispiel: Kosten die förderfähigen Arbeiten 60.000 €, erhältst Du 15 % Zuschuss auf die ersten 30.000 € und 20 % auf die weiteren 30.000 €. Das sind 4.500 € plus 6.000 € und damit insgesamt 10.500 €.
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Diese Maßnahmen fördert das BAFA 2026 – und diese nicht
Das BAFA fördert 2026 vor allem einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers fällt dagegen nicht mehr in seine Zuständigkeit. Neue Wärmepumpen und andere förderfähige Heizungen werden über die KfW gefördert. Auch Photovoltaikanlagen bezuschusst das BAFA nicht. Entscheidend ist daher die Abgrenzung zwischen der Sanierung einzelner Bauteile, der Optimierung einer vorhandenen Heizung und dem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers.

BAFA-Förderung für Dachsanierung, Dämmung und Fenster
Das BAFA fördert Maßnahmen, durch die weniger Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Dazu gehören:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch oder erstmaliger Einbau von Fenstern
- Austausch von Außentüren und Toren
- sommerlicher Wärmeschutz, beispielsweise durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
Die Arbeiten müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Für Fenster, Balkon- und Terrassentüren gilt bei Wohngebäuden grundsätzlich ein maximaler U-Wert von 0,95 W/(m²·K). Bei Dachflächenfenstern beträgt der Wert 1,0 W/(m²·K).
Für Schräg- und Flachdächer gilt grundsätzlich ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²·K). Bei Baudenkmalen, besonders erhaltenswerter Bausubstanz und einzelnen Sonderbauteilen können abweichende Werte gelten.
Die Arbeiten müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Für Fenster, Balkon- und Terrassentüren gilt bei Wohngebäuden grundsätzlich ein maximaler U-Wert von 0,95 W/(m²·K). Bei Dachflächenfenstern beträgt der Wert 1,0 W/(m²·K).
Für Schräg- und Flachdächer gilt grundsätzlich ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²·K). Bei Baudenkmalen, besonders erhaltenswerter Bausubstanz und einzelnen Sonderbauteilen können abweichende Werte gelten.
Für die Dämmung von Außenwänden gilt bei Wohngebäuden grundsätzlich ein maximaler U-Wert von 0,20 W/(m²·K). Der Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger der U-Wert ausfällt, desto besser ist die Dämmwirkung der Außenwand.
Ein Energieeffizienz-Experte prüft, ob die geplanten Maßnahmen die technischen Anforderungen erfüllen, und begleitet den Förderantrag.
BAFA-Förderung für die Heizung: Optimierung ja, Tausch nein
Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, die eine vorhandene Heizungsanlage effizienter machen. Förderfähig sind beispielsweise:
- hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen
- Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen wie einer Fußbodenheizung
- Einbau von Niedertemperaturheizkörpern
- Einbau von Wärmespeichern
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Förderung zur Effizienzverbesserung gilt für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten. Bei Nichtwohngebäuden darf die beheizte Fläche höchstens 1.000 m² betragen.
Für eine Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus genügt eine Fachunternehmererklärung. Alternativ kann ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Anforderungen eingehalten werden.
Der komplette Austausch der Heizung fällt dagegen nicht in die Zuständigkeit des BAFA.
Gibt es eine BAFA-Förderung für eine Fußbodenheizung?
Der Einbau einer Fußbodenheizung kann als Heizungsoptimierung förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert und die technischen Vorgaben erfüllt.
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Der iSFP-Bonus kommt hinzu, wenn Du die Voraussetzungen ab 21.07.2026 erfüllst.
BAFA-Förderung für Wärmepumpe und Photovoltaik: Wer ist zuständig?
Das BAFA fördert den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe 2026 nicht. Stattdessen ist dafür die KfW im Rahmen der Heizungsförderung zuständig. Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist unter anderem der Zuschuss 458 vorgesehen.
Auch weitere förderfähige Heizungen und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz werden über die KfW beantragt. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag zur KfW-Heizungsförderung.
Photovoltaikanlagen fördert weder das BAFA noch die KfW im Rahmen der Heizungsförderung 458. Für sie kommen andere Fördermöglichkeiten infrage, zum Beispiel:
- EEG-Einspeisevergütung
- regionale Förderprogramme
- Förderkredite der KfW
- kommunale Zuschüsse
Welche Unterstützung für Deine Anlage infrage kommt, erfährst Du in unserem Artikel zur Photovoltaik-Förderung.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die BAFA-Förderung?
Für die BAFA-Zuschüsse zu Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gibt es keine Einkommensgrenze. Dein Einkommen beeinflusst weder die Antragsberechtigung noch den Fördersatz.
Einkommensabhängige Boni gibt es innerhalb der BEG bei der KfW-Heizungsförderung. Diese Bedingungen gelten jedoch nicht für die hier beschriebenen BAFA-Zuschüsse.
So beantragst Du die BAFA-Förderung Schritt für Schritt
1. Maßnahme planen
Kläre mit einem Energieeffizienz-Experten oder – soweit zulässig – einem Fachunternehmen, welche Arbeiten förderfähig sind. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetzen und Anträgen mit iSFP-Bonus musst Du einen gelisteten Energieeffizienz-Experten einbinden.
2. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen
Dein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erfasst die geplante Maßnahme. Anschließend erhältst Du die erforderliche Kennnummer für den Förderantrag.
3. Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen
Bei der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
Außerdem muss daraus hervorgehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Das Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
4. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
Reiche den Antrag online beim BAFA ein, bevor Du mit dem Vorhaben beginnst. Nach Eingang des Antrags darfst Du mit der Umsetzung starten. Das geschieht jedoch auf eigenes Risiko, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Anspruch auf die Förderung besteht.
Wichtig: Ein bereits verbindlich abgeschlossener Auftrag ohne Fördervorbehalt kann als vorzeitiger Vorhabenbeginn gelten und die Förderung ausschließen. Planungs- und Beratungsleistungen darfst Du dagegen bereits vor dem Antrag beauftragen.
5. Maßnahme umsetzen
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids stehen Dir 36 Monate für die vollständige Umsetzung zur Verfügung. Achte darauf, dass die Arbeiten wie beantragt ausgeführt und alle technischen Anforderungen eingehalten werden.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Umsetzung. Anschließend reichst Du Rechnungen und weitere Nachweise über das BAFA-Portal ein. Nach positiver Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung 2026
Gibt es eine BAFA-Förderung für Photovoltaik?
Nein. Das BAFA zahlt im Rahmen der BEG EM keinen Zuschuss für Photovoltaikanlagen. Prüfe stattdessen die EEG-Einspeisevergütung, KfW-Finanzierungen sowie regionale und kommunale Förderprogramme.
Gibt es eine BAFA-Förderung für Wärmepumpen?
Den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe fördert nicht das BAFA, sondern die KfW. Eine bereits vorhandene Wärmepumpe kann dagegen im Rahmen der BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die aktuelle BAFA-Förderung?
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt der Zuschuss 15 %. Mit einem anrechenbaren iSFP steigt der Fördersatz seit dem 21. Juli 2026 nur für den Kostenanteil über 30.000 € auf 20 %.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die BAFA-Förderung?
Für die BAFA-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gibt es keine Einkommensgrenze. Dein Einkommen wirkt sich nicht auf den Zuschuss aus.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kannst Du BAFA- und KfW-Förderungen kombinieren. So kannst Du beispielsweise einen BAFA-Zuschuss für neue Fenster und gleichzeitig eine KfW-Förderung für den Heizungstausch beantragen.
Dieselben förderfähigen Kosten dürfen jedoch nicht doppelt berücksichtigt werden. Bei einer Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln gilt grundsätzlich eine Förderquote von höchstens 60 % der geförderten Investitionsausgaben.
Die BAFA-Förderung und die steuerliche Förderung nach § 35a oder § 35c EStG dürfen für dieselbe Maßnahme ebenfalls nicht kombiniert werden.
Brauche ich für den BAFA-Antrag einen Energieberater?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Gebäudenetzen sowie für Anträge mit iSFP-Bonus musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Bei einer Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus genügt eine Fachunternehmererklärung.
Fazit: Lohnt sich die BAFA-Förderung 2026 für Dich?
Planst Du neue Fenster, eine Dach- oder Fassadendämmung oder möchtest Du Deine bestehende Heizung optimieren, kann der BAFA-Zuschuss Deine Kosten deutlich senken.
Prüfe vor der Beauftragung, ob Dein Vorhaben die technischen Mindestanforderungen erfüllt und welcher Experte beteiligt werden muss. Bei größeren Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan ist seit Juli 2026 eine genaue Berechnung wichtig: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten erst für den Kostenanteil über 30.000 €.
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