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Sanierung

Neue Gefahrstoffverordnung: Das gilt jetzt für private Sanierungen

Die neue Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Asbest auch für Privatpersonen. Was Du jetzt bei einer Sanierung beachten musst: Tipps & Infos.

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Drei Personen in Schutzanzügen decken ein Hausdach mit Asbestplatten ab

Das Wichtigste in Kürze

  • In Gebäuden, die vor 1993 gebaut wurden, kann Asbest enthalten sein.
  • Die neue Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024) regelt, wie mit Asbest bei Sanierungen umzugehen ist – auch für Privatpersonen.
  • Vor jeder Sanierung gilt: Erst prüfen, dann handeln. Fehlen Informationen zu Baumaterialien, muss eine Asbesterkundung erfolgen.
  • Nur risikoarme Arbeiten dürfen selbst durchgeführt werden. Alles andere gehört in die Hände von Fachfirmen.

Asbest wurde jahrzehntelang als Baumaterial eingesetzt – heute weiß man: Schon kleinste Fasern können Krebs auslösen. Wer ein älteres Haus saniert, sollte genau wissen, wo Gefahren lauern. Beim Bohren, Schleifen oder Abreißen von Asbest entstehen Fasern, die tief in die Lunge gelangen und dort Schaden anrichten können. In vielen Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, steckt noch Asbest – seit 1993 ist der Einsatz des Baustoffs in Deutschland verboten. Die Sanierung solcher Gebäude unterliegt seit Dezember 2024 strengeren Vorschriften: Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung legt genau fest, wie mit Asbest umzugehen ist.

Wo kann sich Asbest im Haus befinden?

Als roher Baustoff besitzt Asbest eine faserige Struktur und eine grün-graue Farbe. Allerdings ist Asbest im Haus nicht immer eindeutig zu erkennen, denn häufig wurde der Stoff in Produkten wie Klebern, Spachtelmassen oder in Putz verarbeitet und ist mit bloßem Auge nicht zu identifizieren. Sind diese Produkte fest verbaut, geht keine gesundheitliche Gefahr vom Asbest aus - erst beim Arbeiten an asbesthaltigen Materialien werden die giftigen Fasern freigesetzt. 

Daher ist es wichtig, vor einer Sanierung genau zu untersuchen, in welchen Materialien der Giftstoff enthalten sein könnte. Besonders typische Fundorte in Wohngebäuden sind: 

  • Dachplatten - z.B. Eternitplatten
  • Regenrohre und Fallrohre aus Faserzement
  • Alte PVC-Beläge 
  • Klebstoffe unter Bodenbelägen
  • Spachtelmasse und Fliesenkleber (in Bad oder Küche)
  • Tür- und Fensterdichtungen
  • Nachtspeicheröfen, oft mit interner Asbestdämmung
  • Heizungsrohre mit asbesthaltiger Ummantelung oder Isolierung

Sicher identifizieren lässt sich Asbest nur durch eine technische Analyse der Verdachtsstoffe. Diese wird von Fachbetrieben und Sachverständigen durchgeführt. 

Asbest im Haus? – Das musst Du jetzt tun!

Wenn Du vermutest oder entdeckst, dass in Deinem Haus Asbest verbaut ist, gilt: Keine Panik – aber auch nicht selbst anfassen! Vermeide das Betreten oder Bearbeiten des betroffenen Bereichs und lüfte nicht, da dadurch Fasern im Haus verteilt werden könnten. Stattdessen sollte so wenig Luftbewegung wie möglich entstehen. Wende Dich umgehend an eine zertifizierte Fachfirma, die auf Asbestsanierung spezialisiert ist. Nur Profis dürfen Proben entnehmen, die Gefährdung beurteilen und eine fachgerechte Sanierung durchführen.

Neue Gefahrstoffverordnung: Das gilt für private Hausbesitzer

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung von 2024 wird der Umgang mit Asbest bei Bau- und Sanierungsarbeiten neu geregelt – auch für Dich als Privatperson. Ziel ist es, das Risiko einer Asbestfreisetzung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken konsequent zu vermeiden. Besitzt Du ein Haus, das vor 1993 gebaut wurde, solltest Du besonders aufmerksam sein: In solchen Gebäuden muss immer mit Asbest gerechnet werden, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Liegen keine Informationen über mögliche Schadstoffe vor, besteht vor Sanierungsmaßnahmen oder der Beauftragung einer Firma die Pflicht zur Erkundung – beispielsweise über das Bauamt oder durch eine Fachuntersuchung.

Für private Bauherren bedeutet das:

  • Nur risikoarme Arbeiten darfst Du selbst ausführen, in allen anderen Fällen ist eine Fachfirma notwendig.
  • Vor Beginn von Sanierungen müssen alle verfügbaren Informationen zum Baujahr und zur Schadstoffbelastung zusammengetragen werden.
  • Privatpersonen, die Bau- oder Sanierungsfirmen beauftragen, sind verpflichtet, diese Informationen den Ausführenden zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich wurde in der neuen Gefahrstoffverordnung das umstrittene Überdeckungsverbot präzisiert: Es ist nicht mehr erlaubt, asbesthaltige Bauteile, die einzeln befestigt wurden (z. B. Dach- oder Fassadenplatten), einfach zu überbauen oder fest zu überdecken. Ebenso sind Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an Asbestzementdächern oder ‑verkleidungen verboten, wenn diese nicht vollflächig beschichtet sind.

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Was bedeutet die neue Gefahrstoffverordnung konkret für Deine Sanierung?

Für Deine Sanierung bedeutet die neue Gefahrstoffverordnung ganz konkret Folgendes:

1. Vor der Sanierung: erst prüfen, dann handeln!

Bevor Du mit Arbeiten beginnen kannst, musst Du klären, ob Asbest im Gebäude vorhanden sein könnte. Dabei gilt:

  • Baujahr prüfen: Ist das Haus vor 1993 errichtet worden, ist Asbest sehr wahrscheinlich verbaut.
  • Unterlagen checken: Baupläne, Renovierungsprotokolle oder Bauamtsakten können Hinweise zu verbauten, eventuell asbesthaltigen Stoffen geben.
  • Keine Informationen? Dann musst Du eine Asbesterkundung durch eine Fachperson veranlassen.

2. Nur bestimmte Arbeiten sind selbst erlaubt

  • Erlaubt sind nur Tätigkeiten mit geringem Risiko, bei denen keine Asbestfasern freigesetzt werden – z. B. das Entfernen von unbeschädigten Materialien, bei denen keine Bearbeitung nötig ist.
  • Alle risikobehafteten Arbeiten (z. B. Bohren, Schleifen, Abreißen von asbesthaltigen Platten oder Putz) dürfen nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden.

3. Du trägst die Verantwortung

Auch als Privatperson bist Du jetzt verpflichtet:

  • Alle verfügbaren Informationen zum Baujahr und zur Schadstoffbelastung an Bau- oder Handwerksfirmen weiterzugeben.
  • Sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, wenn Du selbst Arbeiten durchführst oder beauftragst.

4. Überdecken ist keine Lösung

  • Es ist nicht erlaubt, asbesthaltige Bauteile einfach zu überbauen oder fest zu verkleiden.
  • Auch Reinigungs- oder Beschichtungsmaßnahmen auf unvollständig beschichteten Asbestzementplatten sind verboten.

Eine Sanierung kann schnell teuer werden. Suchst Du die passende Finanzierungslösung für Deine Modernisierungsmaßnahmen? Wir helfen Dir gern mit dem passenden Modernisierungskredit.


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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.

Tables

"Auslandsimmobilie finanzieren: So gelingt der Kauf im Ausland"
Kriterium
Deutsche Bank
Ausländische Bank
Sprache und Beratung
Deutsch, vertraute Prozesse
Fremdsprache, lokale Gepflogenheiten
Bonitätsprüfung
Nach deutschem Standard (Schufa, Einkommen)
Nach lokalen Kriterien, ggf. schwerer nachzuweisen
Grundschuld
auf Auslandsimmobilie
In der Regel nicht möglich
In der Regel möglich
Erforderliches Eigenkapital
Hoch (30-50 %)
Eher moderat (20-30 %), je nach Land
Zinssätze
Stabil, transparent, ggf. höher
Teilweise günstiger, abhängig vom Land
Rechtssicherheit
Hoch
Abhängig vom Land, mehr Unsicherheiten möglich
Zugangsvoraussetzungen
Gute Bonität, evtl. Immobilie in DE
Oft Wohnsitz oder Steuernummer im Land nötig
Geeignet für
Personen mit deutschem Wohnsitz, wenig Auslandserfahrung
Käufer mit lokalen Kontakten oder Erfahrung im Land
"Instandhaltungsrücklage für Dein Haus: Infos & Beispielrechnung"
Bauteil
Intervall
Geschätzte Kosten
Dach
30 bis 50 Jahre
20.000 bis 40.000 €
Fenster
15 bis 20 Jahre
ca. 500 € pro Fenster
Heizung
15 bis 20 Jahre
8.000 bis 20.000 €
Fassade
20 Jahre
5.000 bis 15.000 €
"Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Infos & Rechenbeispiel"
Maßnahme
Häufigkeit
Durchschnittskosten (gesamt)
Anteil pro Wohnung
(10 WE)
Dachsanierung
alle 30 Jahre
80.000 €
8.000 €
Heizungsanlage erneuern
alle 25–30 Jahre
50.000 €
5.000 €
Fassadenanstrich
& Dämmung
alle 20–30 Jahre
60.000 €
6.000 €
Aufzugmodernisierung
alle 20–25 Jahre
40.000 €
4.000 €
Treppenhaus
& Gemeinschaftsflächen
alle 15–20 Jahre
20.000 €
2.000 €
Sonstiges (Türen,
Technik etc.)
variabel
30.000 €
3.000 €
Summe (30 Jahre)
280.000 €
28.000 €
Maßnahme
Häufigkeit
Durchschnittskosten (gesamt)
Anteil pro Wohnung
(10 WE)
Dachsanierung
alle 30 Jahre
80.000 €
8.000 €
Heizungsanlage erneuern
alle 25–30 Jahre
50.000 €
5.000 €
Fassadenanstrich & Dämmung
alle 20–30 Jahre
60.000 €
6.000 €
Aufzugmodernisierung
alle 20–25 Jahre
40.000 €
4.000 €
Treppenhaus
& Gemeinschaftsflächen
alle 15–20 Jahre
20.000 €
2.000 €
Sonstiges (Türen,
Technik etc.)
variabel
30.000 €
3.000 €
Summe (30 Jahre)
280.000 €
28.000 €
"Haus bauen oder kaufen? Entscheidungshilfe & Kostenvergleich"
Vorteile
Passgenaue Finanzierung während des Bauprojekts
Zugang zu Sonderförderungen (z.B. KfW-Förderung für Effizienzhaus)
Geringere Maklerprovision und zum Teil niedrigere Grunderwerbsteuer
Bauträger gewähren meist eine Garantie auf das Haus
Nachteile
Längere Laufzeiten und Zwischenfinanzierung können zusätzliche Kosten verursachen
Risiko von Zeitverzögerungen (Doppelbelastung durch Miete und Bauzinsen)
Bereitstellungszinsen und Zwischenfinanzierungskosten, falls der Bau sich verzögert
Planungskomplexität und Abhängigkeit vom Baufortschritt
Vorteile
Schnelle, einmalige Kreditauszahlung, bequemer Prozess
Planungssicherheit, keine Verzögerungen durch Baufortschritt
Sofortiger Einzug möglich, keine Doppelbelastung
Nachteile
Sanierungsbedarf kann die Kosten nachträglich erhöhen
Maklerprovision und Kaufnebenkosten können höher sein als beim Neubau
"Rohr- & Kanalsanierung: Kosten, Verfahren und Finanzierung für Hausbesitzer"
Vorteile
Keine oder kaum Erdarbeiten nötig
Dauer meist nur 1 bis 3 Tage
Oberfläche (Garten, Pflaster, Einfahrt) bleibt unberührt
Nachteile
Nicht geeignet bei stark deformierten oder zusammengebrochenen Rohren
Rohrdurchmesser wird etwas kleiner
Kosten steigen bei vielen Bögen oder Abzweigungen
Vorteile
Sehr schnell (oft in wenigen Stunden erledigt)
Günstig bei kleineren Schäden
Kein Aufgraben notwendig
Nachteile
Nur für punktuelle Risse oder Löcher geeignet
Keine Sanierung der gesamten Leitung, weitere Schäden bleiben bestehen
Vorteile
Dauerhafte Lösung für die nächsten Jahrzehnte, da komplett neue Leitung
Möglichkeit, Gefälle oder Rohrführung zu verbessern
Geeignet bei stark beschädigten oder eingebrochenen Rohren
Nachteile
Hoher Aufwand: Garten, Pflaster oder Wege müssen geöffnet und wiederhergestellt werden
Deutlich höhere Kosten
Längere Ausfallzeiten
‍Verfahren
Aufwand
Preis pro Meter
Gesamtkosten*
Geeignet bei
Inliner-Verfahren
Grabenlos
150 - 450 €
ca. 2.500 - 6.000 €
Risse, Wurzeleinwuchs, Undichtigkeiten
Kurzliner (Teilreparatur)
Punktuell
200 - 400 € pro Schadstelle
ca. 400 - 1.200 €
Einzelne Schadstellen
Offene Bauweise (Austausch)
Mit Erdarbeiten
700 - 1.600 €
ca. 10.000 - 20.000 €
Komplett beschädigte Leitungen
Reinigung / Fräsarbeiten
Vorbereitung
10 - 30 € pro Meter
150 - 450 €
Vorarbeiten für Sanierung
TV-Inspektion & Dichtheitsprüfung
Kontrolle
pauschal 200 - 500 €
Zustandsbewertung, Pflichtnachweis
"Guide: Haus mit Architekt bauen (Kosten & Planung)"
‍Kriterium
Architektenhaus
Fertighaus / Standardhaus
Planung
Frei geplant, Grundriss und Architektur individuell
Vorgefertigte Modelle, eingeschränkte Änderungen
Flexibilität
Hohe Flexibilität bei Raumaufteilung, Design, Materialien
Gering, Änderungen oft teuer oder nicht möglich
Bauweise
Massivbau, Holzrahmen oder Hybrid – abhängig vom Architekten
Standardisierte Bauweise, meist schneller Aufbau
Kosten pro m²
ca. 1.700–1.800 €/m² (Standardausbau) + Architektenhonorar (10–15 %)
Unter 1.500 €/m² Einstiegskosten, Zusatzkosten bei Sonderwünschen
Individualität
Voll umsetzbar, aber kostenintensiv
Begrenzte Umsetzung, manche Wünsche nicht möglich
Zeitaufwand /
Bauleitung
Architekt betreut Planung, Genehmigung, Bauleitung
Anbieter übernimmt meist Baukoordination, weniger individuelle Betreuung
Wiederverkaufswert
Oft höher, durch individuelle Architektur und Qualität
Abhängig von Standardmodell und Lage, weniger Differenzierungsmerkmale
‍ Kostenbestandteil
Beschreibung / Beispiele
Rohbau
Fundament, Wände, Dach – abhängig von Bauweise (Massiv, Holz, Hybrid)
‍Innenausbau
Böden, Wände, Decken, Türen, Treppen, Sanitärausstattung
Haustechnik
Heizung, Lüftung, Elektroinstallation, Smart-Home-Optionen
Architektenhonorar
10–15 % der Bausumme, abhängig vom Leistungsumfang
Baunebenkosten
Genehmigungen, Vermessung, Baustelleneinrichtung, Versicherungen
Grundstück
& Außenanlagen
Erwerb, Erschließung, Pflaster, Carport, Garten, Zaun
Sonderwünsche
/ Extras
z. B. Dachterrasse, Panoramafenster, hochwertige Materialien
‍Leistungsbereich
Typischer Anteil am Honorar
Grundlagenermittlung
& Entwurf
20-30 %
Genehmigungsplanung
5-10 %
Ausführungsplanung
20-25 %
Bauleitung
& Qualitätssicherung
25-35 %
Sonderleistungen
(z. B. Innenarchitektur)
variabel