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Sanierung

Energieausweis beim Hauskauf

Lese über den Energieausweis beim Hauskauf: Dokument mit energetischen Merkmalen und Energieeffizienz eines Gebäudes

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Bild eines Miniaturhauses auf einem Blatt mit Energieklassen

Energieausweis beim Hauskauf: Bedeutung, Kosten und Zweck

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Was ist ein Energieausweis?: Dokument mit der Bewertung der energetischen Merkmale eines Gebäudes und Informationen über die zu erwartenden Energiekosten
  • Was steht in einem Energieausweis? Energieeffizienzklasse der Immobilie, Art des Ausweises, Wert des Endenergie­bedarfs, wesentliche Energieträger für die Heizung
  • Kosten & Erstellung: Ein Energieausweis kostet normalerweise 100 bis 500 €. Du kannst ihn nicht selbst erstellen. Er muss von einer Person mit spezieller Aus- oder Weiterbildung sowie entsprechender Berufspraxis ausgestellt werden.
  • Die Relevanz des Energieausweises bei Deinem Hauskauf: Der Energieausweis verrät Dir die zu erwartenden Energiekosten, zeigt Verbesserungspotenziale auf und gibt Hinweise auf die Umweltbelastung

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität einer Immobilie bewertet und Informationen über deren Energieverbrauch und CO2-Emissionen bereitstellt. Dieser Steckbrief Deines Gebäudes ermöglicht es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu vergleichen. Die Informationen sind besonders entscheidend, da der Energieverbrauch einen Großteil der Nebenkosten darstellt. Der Energieausweis dient als Grundlage für eine bewusste Entscheidungsfindung beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie. Das gesetzliche Fundament für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Du ein Gebäude verkaufst, neu vermietest oder verpachtest. Der Energieausweis muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden, andernfalls drohen Bußgelder. Er ist seit 2014 vorgeschrieben und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Arten des Energieausweises 

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen für Wohnimmobilien: 

  • Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes der letzten Jahre. Er eignet sich vor allem für Mehrfamilienhäuser, bei denen der Energieverbrauch von verschiedenen Parteien geteilt wird. 
  • Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes auf Basis von Bau- und Ausstattungsmerkmalen. Er ist besonders für Einfamilienhäuser und Neubauten geeignet.

Was steht in einem Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument und ist folgendermaßen aufgebaut:

Seite 1 des Energieausweises enthält allgemeine Gebäudedaten:

  • Adresse des Gebäudes 
  • Gebäudetyp 
  • Baujahr des Gebäudes 
  • Baujahr der Anlagentechnik
  • Anzahl der Wohnungen 
  • Art der Anlagentechnik
  • Angaben zu erneuerbaren Energien
  • Angaben zur Gebäudebelüftung Angaben zur Gebäudekühlung 
  • Hinweis auf Inspektionspflicht für Klimaanlagen 
  • Angabe des Berechnungsverfahrens: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis 
  • Ausgewiesene Gebäudenutzfläche A(N) (wichtiger Hinweis: nicht die Wohnfläche!) 

Die Seite 2 ist nur im Falle eines Bedarfsausweises ausgefüllt (Seite 3 bleibt leer) und enthält Kennwerte des berechneten Energiebedarfs: 

  • Endenergiebedarf 
  • Primärenergiebedarf 
  • Treibhausgasemissionen (ehemals CO₂-Emissionen) 
  • Anteile/Einbindung erneuerbarer Energien 
  • Vergleichswerte und Einordnung in die Energieeffizienzklassen 
  • Rechenmethodik des Bedarfs (aus Bau- und Anlagendaten, nicht aus Verbrauch!) 

Die Seite 3 ist nur im Falle eines Verbrauchsausweises ausgefüllt (Seite 2 bleibt leer) und enthält Kennwerte des gemessenen Energieverbrauchs:

  • Endenergieverbrauch (Heizung, Warmwasser) 
  • Primärenergieverbrauch 
  • Witterungsbereinigung der Verbrauchsdaten 
  • Verbrauchsdaten über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre 
  • Treibhausgasemissionen 
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H) 
  • Kennwert in kWh pro m² Nutzfläche A(N) → Hinweis: Hoher Kennwert = schlechter energetischer Zustand 

Die Seite 4 enthält Modernisierungsempfehlungen:

  • Kurze, leicht umsetzbare Vorschläge zur energetischen Verbesserung (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizanlagenerneuerung) 
  • Hinweise zu wirtschaftlicher Durchführbarkeit 
  • Hinweis, wenn keine Maßnahmen empfohlen werden (z. B. bereits umfassend saniert)

Auf Seite 5 finden sich abschließend Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.

Kosten des Energieausweises 

Verkäufer sind rechtlich dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis vorzulegen. Solltest Du der Verkäufer sein, sind für Dich folgende Informationen relevant: Um einen Energieausweis für Dein Eigenheim zu erhalten, musst Du Dich an einen zugelassenen Energieberater oder eine anerkannte Behörde wenden. Diese Experten führen eine umfassende Prüfung Deines Gebäudes durch und erstellen den entsprechenden Ausweis. Die Kosten variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes, bewegen sich jedoch normalerweise im Bereich von 100 bis 500 €. 

Energieausweis selbst erstellen?

Einen Energieausweis kannst Du im Sinne einer eigenständigen, rechtlich bindenden Erstellung nicht vollständig selbst erstellen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Energieausweise nur von Personen mit spezieller Aus- oder Weiterbildung sowie entsprechender Berufspraxis ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Ein amtliches Zulassungszertifikat gibt es allerdings nicht. Die genauen Anforderungen sind in § 88 GEG beschrieben. Du musst Dich also darauf verlassen können, dass die Person, die Dir den Ausweis ausstellt, diese Vorgaben erfüllt.

Relevanz des Energieausweises bei Deinem Hauskauf

  • Entscheidungshilfe für Käufer: Für potenzielle Käufer ist der Energieausweis eine wertvolle Informationsquelle. Er zeigt, wie hoch die zu erwartenden Energiekosten sind und hilft bei der Auswahl einer Immobilie, die den eigenen finanziellen Möglichkeiten entspricht. 
  • Transparenz für Eigentümer: Der Energieausweis bietet Immobilieneigentümern eine klare Vorstellung von der Energieeffizienz ihres Hauses. Dies ermöglicht es, Verbesserungspotenziale zu erkennen und energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen zu planen. 
  • Umweltschutz: Energieeffiziente Gebäude tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. 

Wann benötigt ein Gebäude keinen Energieausweis?

  • Unbeheizte Gebäude: Tiefgaragen, Lagerräume oder andere Gebäude ohne Heizung benötigen keinen Energieausweis.
  • Denkmalschutz: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Ausweispflicht befreit.
  • Kleine Gebäude: Immobilien mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sind ausgenommen.
  • Nutzungsdauer: Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, wie beispielsweise einige Ferienwohnungen, sind befreit.
  • Gebäude zum Abriss: Immobilien, die zum Abriss bereitstehen, müssen keinen Energieausweis vorlegen. 

Was sind gute Werte im Energieausweis?

Ein niedriger Wert unter 100 kWh/m²a ist erstrebenswert, da er niedrigere Energiekosten garantiert. Jedoch sind “gute” Werte im Energieausweis abhängig vom Gebäudetyp, sodass sich folgende Differenzierung ergibt:

  • Sehr gut (A+ bis A): Ein Energiewert von unter 50 kWh/m²a gilt als sehr gut und entspricht den besten Energieeffizienzklassen.
  • Gut (B bis C): Werte bis 100 kWh/m²a sind gut und typisch für Neubauten oder gut sanierte Gebäude. 
  • Mittelmäßig (D): Ein Wert zwischen 100 und 130 kWh/m²a ist mittelmäßig und oft bei gut sanierten Altbauten zu finden. Es besteht noch Potenzial für Einsparungen, aber die Heizkosten sind bereits moderater. 
  • Verbesserungsbedarf (E bis G): Werte über 130 kWh/m²a deuten auf einen höheren Energieverbrauch hin. Die Energieeffizienzklasse E (ca. 130-160 kWh/m²a) ist typisch für sanierte Altbauten. 
  • Verbesserungswürdig (H): Werte über 250 kWh/m²a sind schlecht und weisen auf einen ineffizienten, unsanierten Gebäudestandard hin, der oft eine energetische Sanierung erfordert.

Was bedeutet kWh/m²a im Energieausweis?

KWh/m²a steht für Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) und Jahr (a) und liefert einen Richtwert für den Energiebedarf eines Gebäudes.

Ist es verpflichtend, der Bank den Energieausweis vorzulegen?

Nein, Du bist nicht verpflichtet, Deiner Bank einen Energieausweis für einen bestehenden Kredit vorzulegen, da die Übermittlung freiwillig ist. Bei einer neuen Baufinanzierung verlangen jedoch immer mehr Banken den Energieausweis als Pflichtunterlage, um die energetische Qualität des Gebäudes zu prüfen, da dies auch eine Anforderung der Banken zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele ist. Nachhaltigkeitskriterien spielen bei der Kreditvergabe eine immer größere Rolle, was dazu führen kann, dass die Vorlage in Zukunft verpflichtend wird oder sich die Konditionen (z.B. Zinssätze) an der Energieeffizienzklasse des Gebäudes orientieren.

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.