Ein Niedrigenergiehaus ist eine Immobilie, die die Mindestanforderungen der Energieeffizienz für Neubauten signifikant unterschreitet. Bis 2009 mussten Niedrigenergiehäuser einen Jahresheizwärmebedarf von unter 75 kWh/(m²a) aufweisen. Seitdem 2009 die Gesetze für Niedrigenergiehäuser geändert wurden, müssen Niedrigenergiehäuser keine genauen Verbrauchswerte mehr erfüllen, sondern im Vergleich zu regulären Neubauten deutlich energiesparender sein. Der Richtwert von 75 kWh/(m²a) ist trotzdem international immer noch gängig, um Niedrigenergiehäuser zu klassifizieren. Warum besonders energieeffiziente Passivhäuser die Zukunft des nachhaltigen Wohnens sind, liest Du hier.
Ein Niedrigenergiehaus hat viele Vorteile im Vergleich zu einem regulären Neubau. Niedrigenergiehäuser zeichnen sich durch eine deutlich bessere Dämmung und dadurch deutlich geringere Heizwärmeverluste aus. Außerdem werden Neubauten mit Niedrigenergiestandards von der KfW als Effizienzhäuser gefördert. Hauseigentümer:innen können neben den Heizkosten durch den Einbau einer Photovoltaikanlage auch bei den Stromkosten viel Geld sparen. Dadurch, dass Niedrigenergiehäuser neben der überdurchschnittlichen Dämmung meist auch ein durchdachtes Lüftungskonzept haben, sind sie besonders im Sommer angenehm zu bewohnen.
Durch die extensiven Energiesparmaßnahmen müssen Bauherr:innen mit höheren Baukosten als bei einem regulären Neubau rechnen. Zwischen drei und acht Prozent Aufpreis müssen beim Hausbau eingeplant werden.
Der Neubau von Niedrigenergiehäusern wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit speziellen Fördermitteln bezuschusst. Hierbei müssen die geförderten Immobilien die Effizienzhausstandards 40, 55, 70 oder 85 erfüllen. Diese Kennzahlen bedeuten, dass im Vergleich zu einer Immobilie, die die Maximalwerte des Gebäudeenergiegesetzes erreicht, nur 40, 55, 70 oder 85 Prozent der Primärenergie für die Beheizung benötigt werden. Für Häuser dieser Effizienzhausklassen bietet die KfW ohne Erneuerbare-Energien-Klasse bis zu 120.000 € Darlehen und 20 % Tilgungszuschuss und für Häuser mit Erneuerbare-Energien-Klasse bis zu 150.000 € Darlehen und bis zu 25 % Tilgungszuschuss.
Um diese Erneuerbare-Energien-Klasse zu erreichen müssen mindestens 65 % des Energiebedarfs der Immobilie durch erneuerbare Energien gedeckt werden.