Im Allgemeinen benötigt man für jede Errichtung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Allerdings ist das Baurecht nicht auf Bundes- sondern auf Länderebene geregelt. So können kleine Änderungen an bereits bestehenden Gebäuden in manchen Bundesländern genehmigungsfrei durchgeführt werden, während in anderen Bundesländern eine Baugenehmigung benötigt wird. Bei der Antragstellung für eine Baugenehmigung und die unverbindliche Beratung zu potenziellen Bauvorhaben werden Hausbauer:innen von den örtlichen Behörden unterstützt.
Vor der Antragstellung, um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist es möglich, mit einer offiziellen Bauvoranfrage die rechtlichen Rahmenbedingungen abzufragen und eine Tendenz für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu erhalten. Eine solche Bauvoranfrage ist deutlich günstiger als eine Baugenehmigung und oftmals sinnvoll, wenn nicht sicher ist, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Wenn der Bauantrag gestellt wird, müssen diverse Unterlagen der Baubehörde vorgelegt werden. Aufgrund der Komplexität des Bauantrags und der benötigten Dokumente wird der Bauantrag meist von einem:einer Architekt:in oder einem:einer Bauingenieur:in gestellt. Die folgenden Dokumente werden für den Bauantrag immer benötigt:
Lageplan
Der Lageplan beschreibt die genaue Lage des Bauvorhabens und des zu bebauenden Grundstücks. Dieser muss beim Katasteramt eingeholt werden.
Bauzeichnung
Eine umfassende Bauzeichnung wird durch einen:eine Architekt:in angefertigt und beschreibt die genauen durchzuführenden Maßnahmen.
Statik
Die Statikberechnung gibt Aufschluss darüber, ob die Konstruktion dauerhaft stabil ist und ob der darunterliegende Boden für das Gewicht des Bauvorhabens ausgelegt ist.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung zeigt, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für das Bauvorhaben sind, die der:die Hausbauer:in tragen muss.
Technische Beschreibung
Die technische Beschreibung fügt zur Bauzeichnung genauere Angaben über Materialien und Konstruktionsweisen hinzu.