Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen, wenn Kreditnehmer:innen ihr Darlehen vor Ablauf der regulären Laufzeit vollständig zurückzahlen wollen. Die Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung, da Kreditnehmer:innen bei vorzeitiger Rückzahlung ihres Kredits die Zinsen während der restlichen Laufzeit nicht mehr zahlen müssen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist hierbei genau geregelt: Banken dürfen bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit bis zu 1 % der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Restlaufzeit von unter 12 Monaten dürfen nur noch 0,5 % der Restschuld als Gebühren für die vorzeitige Tilgung berechnet werden.
Wenn Kreditnehmer:innen bereits lange vor Ende der Laufzeit eines Kredits eine hohe Summe Geld zur Verfügung haben, lohnt es sich fast immer, die Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf zu nehmen. Die Gebühr ist relativ gering und die gesparten Zinskosten übersteigen die der Vorfälligkeitsentschädigung fast immer.
Bei einem Kredit mit einem sehr hohen Zinssatz kann es sich auch lohnen, die Vorfälligkeitsentschädigung und die Restschuld durch einen anderen Kredit zu begleichen, der deutlich niedrigere Zinsen hat. Bei einer solchen Umschuldung lassen sich schon hohe Zinskosten sparen, auch wenn der Zinssatz des neuen Kredits nur einen etwas geringeren Zinssatz hat, als das ursprüngliche Darlehen.