Ein:e Notar:in spielt beim Hauskauf eine essenzielle Rolle: Nur wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde, ist er rechtlich bindend. Vor der Vertragsunterschrift prüft der:die Notar:in, ob alle Voraussetzungen für den Hauskauf gegeben sind und ob noch eine Grundschuld im Grundbuch vermerkt ist. Der Notar arbeitet weder für den:die Verkäufer:in, noch für den:die Käufer:in, sondern berät beide Parteien neutral.
Sobald der Vertrag unterschrieben und notariell beglaubigt wurde, ist der:die Notar:in auch dafür zuständig, den Hauskauf beim Finanzamt zu melden, damit dieses einen Grunderwerbsteuerbescheid ausstellen kann.
Wird die Immobilie mit Hilfe einer Baufinanzierung durch eine Bank gekauft, ist der:die Notar:in auch dafür zuständig, die anfallende Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Außerdem prüft der Notar die Finanzierungsbestätigung der Bank und gibt dann grünes Licht für den Kauf der Immobilie.
Bei einem Termin zum Kauf einer Immobilie händigt der:die Notar:in dem:der Käufer:in und dem:der Verkäufer:in anfang ein Leseexemplar des Kaufvertrages aus. Danach prüft er:sie die Ausweise der Anwesenden und geht auf die Fragen beider Vertragsparteien ein.
Sobald alle Anwesenden mit dem Kaufvertrag zufrieden sind, liest der:die Notar:in den gesamten Vertrag laut vor. Sollte es weitere Änderungswünsche geben, vermerkt der:die Notar:in diese handschriftlich im Vertrag. Nach der Verlesung erhalten beide Vertragsparteien die aktuelle und gültige Version des Vertrages.
Die Kosten für eine:n Notar:in sind gesetzlich geregelt und liegen zwischen 1 und 1,5 % des Kaufpreises der zu verkaufenden Immobilie. Je nachdem, ob vor der Beurkundung des Kaufvertrages viele Termine nötig sind, um Fragen und Unstimmigkeiten zu klären, können die Kosten niedriger oder höher als geplant ausfallen.