Für Immobilien, die zum Heizen alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen nutzen, übernimmt der Staat bei einem Wechsel zu einer umweltfreundlicheren Alternative bis zu 70 % der Modernisierungskosten. Neben der Grundförderung von 30 %, mit der jeder Heizungstausch gefördert wird, spielen weitere Aspekte eine Rolle für die Höhe der Förderung.
Wird eine Wärmepumpe installiert, die natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme nutzt, werden weitere 5 % der Kosten subventioniert. Außerdem werden alte Heizungen, die funktionstüchtig sind und vom:von der Eigentümer:in selbst genutzt werden mit weiteren 20 % bezuschusst. Liegt das Haushaltsjahreseinkommen des:der Hausbesitzers:ins bei unter 40.000 €, werden weitere 30 % der Modernisierung der Heizung vom Staat übernommen.
Für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, die der:die Antragsteller:in modernisiert, kann eine Förderung bis zu 30.000 € betragen.