Fenster energetisch sanieren – das musst Du wissen!
Gut gedämmte Fenster bieten enormes Einsparpotenzial bei den Heizkosten und viele weitere Vorteile. Verschaff Dir einen Überblick über das Thema.

Alles Wichtige auf einen Blick
- Eine energetische Sanierung der Fenster senkt den Wärmeverlust um bis zu 70-80 %.
- Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erreichen U-Werte von 0,7–0,9 W/(m²K).
- Feuerzeug-Test und Papier-Test zeigen, ob Deine Fenster veraltet oder undicht sind.
- Kosten für ein typisches Einfamilienhaus: ca. 9.000–18.000 €.
- BAFA fördert den Fenstertausch mit 15 % Zuschuss, plus 5 % iSFP-Bonus, alternativ kannst Du 20 % steuerlich absetzen oder über die KfW sanieren.
Warum Fenster energetisch sanieren?
Eine energetische Sanierung Deiner Fenster reduziert Deinen Heizenergieverbrauch deutlich und steigert sofort Deinen Wohnkomfort. Alte Fenster lassen bis zu 25 % der Heizwärme entweichen. Moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung (vor allem Dreifachverglasung) können diesen Wärmeverlust um 70–80 % senken.
Neben geringeren Heizkosten profitierst Du auch von:
- Besserem Schallschutz
- Höherer Behaglichkeit (keine Zugluft, keine kalten Oberflächen)
- Besserem Schutz vor Einbruch
- Stabilen Innenraumtemperaturen im Sommer
Sind Deine Fenster energieeffizient?
Bist Du unsicher, ob Deine Fenster eine energetische Sanierung benötigen? Mit einfachen Tests kannst Du einen ersten Eindruck gewinnen:
Feuerzeug-Test: Wie alt ist Deine Verglasung?
Bei Dunkelheit die Flamme eines Feuerzeugs dicht vor die Scheibe halten:
- 4 Flammen, gleiche Farbe → 2-fach-Verglasung ohne Wärmeschutz (ca. 1975–1995)
- 4 Flammen, violett verfärbt → 2-fach-Verglasung mit Wärmeschutz (ab 1995)
- 6 Flammen, teilweise violett → 3-fach-Verglasung mit Wärmeschutz (ab 2004)
Papier-Test: Ist Dein Fenster noch dicht?
Papier zwischen Rahmen und Flügel legen, Fenster schließen:
- Papier lässt sich leicht herausziehen → Fenster ist undicht → Wärme entweicht → Austausch sinnvoll.
Ein Energieberater kann zusätzlich beurteilen, ob Verglasung, Rahmen oder komplette Fenster erneuert werden sollten.
Wichtige Kennwerte: U-Wert und g-Wert
Beim Kauf neuer, energieeffizienter Fenster sind der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) und der Energiedurchlassgrad (g-Wert) entscheidend:
U-Wert
Gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster verloren geht.
- Je niedriger, desto besser
- Modern: 0,7–1,3 W/(m²K)
g-Wert
Zeigt, wie viel Sonnenwärme durch die Scheibe gelangt.
- Hoher g-Wert: gut für Nord-/Ostlagen
- Niedriger g-Wert: gut bei intensiver Sonneneinstrahlung
Verglasungsoptionen und ihre Eigenschaften

2-fach oder 3-fach-Verglasung: Was ist besser?
- Einfachverglasung ist immer auszutauschen.
- 2-fach-Verglasung ist heute nur noch sinnvoll, wenn Deine Fassade ungedämmt ist und eine Gesamtsanierung noch aussteht.
- 3-fach-Verglasung ist ideal, wenn Deine Fassade gedämmt ist oder Du ohnehin sanierst.
Vorteile von 3fach-Verglasung:
- Deutlich niedrigere U-Werte
- Maximale Energieeinsparung
- Förderfähig
- Besserer Schallschutz
Wenn Du Dein individuelles Energieeinsparpotenzial durch einen Fenstertausch berechnen möchtest, starte jetzt unseren Sanierungsrechner. In nur 3 Minuten hast Du Dein Ergebnis!
Rahmenmaterialien für die energetische Sanierung Deiner Fenster
Bei der energetischen Sanierung der Fenster musst du neben dem Glas natürlich auch das Rahmenmaterial auswählen. Zur Verfügung stehen Holz, Aluminium, Kunststoff und die beliebte Kombination Holz/Aluminium. Die Materialen unterscheiden sich in der Optik, in ihren funktionalen Eigenschaften, bei der Nachhaltigkeit und auch im Preis.
Überblick über die Vor- und Nachteile der Materialien
Was kostet eine energetische Fenstersanierung?
Die Kosten hängen ab von:
- Größe und Anzahl der Fenster
- Art der Verglasung
- Rahmenmaterial
- Aufwand für Ausbau & Einbau
- eventuelle Zusatzsysteme (Rollläden, Sonnenschutz)
Preisrahmen für ein Einfamilienhaus (ca. 140 m²): 9.000–18.000 €
Sinnvoll: mindestens 3 Angebote einholen.
Zusätzlich können natürlich weitere Kosten hinzukommen, wenn Du auch gleich Beschattungs- und Sonnenschutzlösungen einbauen lässt, wie etwa Rollläden. Das ist definitiv eine Überlegung wert, denn sogenannter „sommerlicher Wärmeschutz“ wird ebenfalls staatlich gefördert.
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Du Dir für eine energetische Sanierung der Fenster sichern kannst. Bei einer Einzelmaßnahme (Fenstertausch) übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 15 % aller förderfähigen Kosten. Hausbesitzer, die sich in der Planungsphase einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, bekommen einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Um diesen Bonus zu erhalten, muss auf jeden Fall ein Energieberater eingebunden werden. Auch die Kosten, die dafür anfallen, werden bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind pro Jahr auf 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt also 12.000 €.
Wer eine Komplettsanierung hin zum Effizienzhaus-Standard vornimmt, kann einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Je nachdem, welches Effizienzhaus-Niveau erreicht wird, ist eine Förderung von 20 bis maximal 45 % der förderfähigen Kosten möglich. Auch bei dieser Variante ist eine vorherige Energieberatung Pflicht.
Als Alternative zur Beantragung von Fördermitteln kannst Du die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Fensteraustausch auch steuerlich absetzen. Wenn Du Dich hierfür entscheidest, kannst Du über drei Jahre hinweg 20 % der Kosten bei Deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung dafür: Du bewohnst die sanierte Immobilie selbst.
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Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
