Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer müssen Hauskäufer:innen auf ein erworbenes Grundstück zahlen. Hierbei wird nicht nur der Kaufpreis des Grundstücks beachtet, sondern auch der Preis der darauf erbauten Immobilien. Nur wenn das Grundstück einzeln erworben wird und im Nachhinein eine Immobilie gebaut wird, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an. 

Auch beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie ist die Zahlung der Grundsteuer essenziell. Nachdem der Kaufvertrag beim:bei der Notar:in beurkundet wurde, schickt diese:r den Vertrag an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft den Vertrag und sendet den Käufer:innen den Grunderwerbsteuerbescheid. Sobald dieser vollständig bezahlt wurde, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, mit der sich der:die neue Eigentümer:in ins Grundbuch eintragen lassen kann. 

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Seit 2009 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Bis auf Bayern haben alle Bundesländer die Grunderwerbsteuer seitdem erhöht und der Steuersatz liegt nun zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, SH und das Saarland).