Zweite Immobilie finanzieren: Voraussetzungen, Eigenkapital & Kreditmodelle
Eine zweite Immobilie kann ein starker Hebel für Vermögensaufbau, zusätzliche Einnahmen oder Deine Altersvorsorge sein, ist aber kein Selbstläufer. Wir erklären, wie es funktionieren kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Zweite Immobilie finanzieren: Grundsätzlich möglich, auch bei bestehender Baufinanzierung.
- Eigenkapital: Banken erwarten meist 20-30 % des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten.
- Ohne Eigenkapital: Möglich, aber nur bei sehr guter Bonität und stabilem Einkommen.
- Nutzung: Eine Immobilie als Kapitalanlage und eine Immobilie in Eigennutzung werden von Banken unterschiedlich bewertet (z.B. bei Mieteinnahmen, Risiko und Haushaltsrechnung).
- Kreditmodelle: Je nach Ausgangslage kommen klassische Baufinanzierungen oder kombinierte Modelle aus Bankdarlehen, Eigenkapital und Fördermitteln infrage.
Eine zweite Immobilie kann Vermögen aufbauen, Dein Portfolio diversifizieren, zusätzliche Einnahmen bringen oder Teil Deiner Altersvorsorge sein. Doch viele stellen sich dieselbe Frage: Ist es überhaupt möglich, eine zweite Immobilie zu finanzieren – und unter welchen Voraussetzungen?
Hier erfährst Du, worauf Banken achten, wie viel Eigenkapital nötig ist, ob es realistisch ist, eine zweite Immobilie ohne Eigenkapital finanzieren zu können und welche Kreditmodelle infrage kommen.
Was bedeutet es, eine zweite Immobilie zu finanzieren?
Eine Zweitimmobilie ist jede zusätzliche Immobilie neben Deinem bereits finanzierten oder abbezahlten Objekt. Darunter fallen:
- eine weitere Wohnung zur Vermietung
- ein Haus oder eine Wohnung als Kapitalanlage
- ein Ferienhaus
- eine Wohnung für Kinder oder Angehörige
Wichtig: Für Banken zählt nicht, wie viele Immobilien Du besitzt, sondern, ob Du Dir die zusätzliche Finanzierung dauerhaft leisten kannst. Banken bewerten dies auf Basis einer Haushaltsrechnung, einer Gegenüberstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben.
Voraussetzungen: Wann Banken eine Zweitimmobilie finanzieren
Wenn Du eine zweite Immobilie finanzieren möchtest, prüfen Banken vor allem diese Punkte:
Einkommen & Haushaltsrechnung
- Stabiles, dauerhaftes Einkommen (z. B. aus unbefristeter Anstellung, langjähriger Selbstständigkeit oder regelmäßigen Mieteinnahmen)
- Ausreichender monatlicher Überschuss nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten (wie bestehender Kreditraten, Leasingverträge, Unterhaltszahlungen oder laufender Fixkosten)
- Realistische Kalkulation inkl. Rücklagen für Instandhaltung sowie potenziell unvorhersehbare Kosten (etwa Reparaturen, Leerstand oder höhere Betriebskosten)
Bonität
- Positive SCHUFA-Auskunft
- Keine Zahlungsrückstände oder Rücklastschriften auf dem Girokonto
- Bestehende Kredite sauber bedient
Beleihungswert & Lage
- Gute Vermietbarkeit oder nachhaltige Werthaltigkeit der Immobilie
- Nachgefragte Lage mit dauerhaftem Wohnbedarf, z. B. durch Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Bevölkerungsentwicklung
- Marktübliche Kaufpreise im Verhältnis zu Zustand, Größe und Ausstattung
- Bei reiner Kapitalanlage: realistische Mietkalkulation und nachvollziehbare, langfristig erzielbare Mieteinnahmen
Bestehende Finanzierung
Eine laufende Baufinanzierung ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist für Banken vor allem:
- Wie hoch sind Deine monatlichen Verbindlichkeiten?
Dazu zählen die aktuelle Kreditrate der Erstimmobilie sowie weitere laufende Verpflichtungen wie Leasing, Ratenkredite oder Unterhalt. Banken prüfen, wie viel finanzieller Spielraum nach Abzug aller festen Ausgaben dauerhaft bleibt. - Wie lange läuft die aktuelle Zinsbindung des bestehenden Kredits noch?
Je näher das Ende der Zinsbindung rückt, desto stärker berücksichtigen Banken das Risiko steigender Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Eine bald auslaufende Zinsbindung kann die Gesamtbelastung künftig erhöhen. - Wie hoch ist die verbleibende Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung?
Die Restschuld gibt Aufschluss darüber, wie hoch das Finanzierungsrisiko langfristig ist. Eine geringe Restschuld wirkt sich meist positiv aus, während hohe Restbeträge die Gesamtfinanzierung stärker belasten.
Wie viel Eigenkapital braucht man für eine Zweitimmobilie?
In der Praxis verlangen Banken bei einer Zweitimmobilie mehr Eigenkapital als beim Erstkauf.
Übliche Richtwerte:
- 20-30 % Eigenkapital vom Kaufpreis
- 100 % der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler)
Warum ist das so?
Banken bewerten den Erwerb einer weiteren Immobilie grundsätzlich vorsichtiger als den Einstieg in den ersten Immobilienkauf, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder ausschließlich vermietet wird. Hintergrund ist, dass zusätzliche Kreditverpflichtungen und mögliche Schwankungen bei Einnahmen (z. B. durch Leerstand oder Mietausfälle) das Gesamtrisiko aus Banksicht erhöhen.
Zweitimmobilie finanzieren ohne Eigenkapital, geht das?
Eine zweite Immobilie ohne Eigenkapital zu finanzieren ist zwar möglich, aber eher die Ausnahme.
Das funktioniert meist nur, wenn:
- Dein Einkommen sehr hoch und stabil ist.
- Deine Bonität überdurchschnittlich gut ist.
- Die Immobilie einen sehr guten Beleihungswert hat.
- Ggf. eine andere Immobilie als Sicherheit eingebracht wird.
Immobilie als zusätzliche Sicherheit
Verfügst Du bereits über eine Immobilie, kann diese als zusätzliche Sicherheit in die Finanzierung eingebunden werden. Die Bank betrachtet dabei den aktuellen Immobilienwert abzüglich der noch offenen Restschuld. Der sogenannte freie Beleihungsspielraum kann genutzt werden, um fehlendes Eigenkapital ganz oder teilweise zu ersetzen, meist über eine zusätzliche oder nachrangige Grundschuld. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom Objektwert, der bestehenden Finanzierung und der jeweiligen Bank ab.
Wichtig zu wissen: Ohne Eigenkapital steigen meist der Zinssatz, die Anforderungen der Bank an Bonität, Einkommen und Beleihung. Gleichzeitig erhöht sich für Dich das finanzielle Risiko, etwa bei steigenden Zinsen oder sinkenden Mieteinnahmen. Für viele ist deshalb ein ausgewogener Mix aus Eigenkapital und Finanzierung langfristig die stabilere Lösung.
Zweitimmobilie als Kapitalanlage: Besonderheiten bei der Finanzierung
Bei einer Zweitimmobilie als Kapitalanlage betrachten Banken nicht nur Deine persönliche Bonität, sondern insbesondere, wie wirtschaftlich sinnvoll das Objekt selbst ist. Entscheidend ist, ob sich die Immobilie langfristig trägt.
Konkret achten Banken dabei stärker auf:
- die Nachhaltigkeit der Mieteinnahmen (Lage, Zielgruppe, Mietniveau)
- mögliche Leerstandsphasen und deren Einfluss auf den Cashflow
- laufende Kosten für Instandhaltung und Verwaltung
Der Unterschied zur Eigennutzung:
Nicht Dein persönlicher Wohnbedarf steht im Vordergrund, sondern die wirtschaftliche Betrachtung der Immobilie. Banken prüfen, ob die laufenden Mieteinnahmen auch bei vorsichtiger Kalkulation ausreichen, um Kreditrate, laufende Kosten, Rücklagen und mögliche Leerstandsphasen zuverlässig abzudecken. Entscheidend ist, dass die Finanzierung nicht nur im Idealfall, sondern auch bei realistischen Annahmen langfristig funktioniert.
Vorteil:
Da es sich um eine Kapitalanlage handelt, können Finanzierungskosten, Abschreibungen und laufende Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Das verbessert häufig die Gesamtrechnung, vor allem bei langfristiger Planung.
Kreditmodelle für die Zweitimmobilie
Die Finanzierung einer Zweitimmobilie erfolgt grundsätzlich über eine klassische Baufinanzierung. Unterschiede ergeben sich weniger beim Grundmodell, sondern bei der Ausgestaltung: Eigenkapitaleinsatz, Sicherheiten und Tilgungsstruktur werden je nach Ausgangslage angepasst.
Je nach Situation kommen insbesondere folgende Varianten infrage:
- Baufinanzierung mit klassischem Bankdarlehen
Die Standardform der Immobilienfinanzierung mit festgelegter Zinsbindung und planbarer Monatsrate. Sie eignet sich vor allem dann, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist und die Finanzierung klar und übersichtlich strukturiert werden soll. - Baufinanzierung mit zusätzlichen Finanzierungsbausteinen
Neben dem klassischen Darlehen können ergänzende Kredite für besondere Maßnahmen eingebunden werden, etwa zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für energetische Sanierungen und Modernisierungen. Staatliche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder KfW-Förderkredite unterstützen solche Maßnahmen auch bei Bestandsimmobilien, unabhängig davon, ob es sich um Erst- oder Zweitimmobilien handelt. - Einbindung bestehender Immobilien als Sicherheit
Besitzt Du bereits eine Immobilie, kann deren freier Beleihungsspielraum als zusätzliche Sicherheit genutzt werden. Dadurch lässt sich der Eigenkapitalbedarf reduzieren oder die Finanzierung insgesamt günstiger strukturieren. Voraussetzung ist, dass nach Abzug bestehender Grundschulden ausreichend freier Wert vorhanden ist und die finanzierende Bank die Sicherheit akzeptiert.
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt nicht allein von der Zweitimmobilie ab, sondern vom Gesamtbild: Einkommen, Haushaltsrechnung, vorhandene Sicherheiten, Nutzung der Immobilie und Deine langfristigen Ziele sollten immer gemeinsam betrachtet werden.
Typische Fehler bei der Finanzierung einer Zweitimmobilie
Bei der Finanzierung einer Zweitimmobilie gibt es einige typische Stolperfallen, die schnell teuer werden können. Vor allem, wenn sie früh in der Planung übersehen werden. Dazu gehören:
- Kaufnebenkosten unterschätzen
- Mieteinnahmen zu optimistisch ansetzen
- Rücklagen vergessen
- Zu kurze Zinsbindung wählen
- Finanzierung ohne Puffer planen
Gerade bei mehreren Immobilien entscheidet eine saubere Struktur darüber, ob Dein Vorhaben langfristig tragfähig bleibt.
Deine nächsten Schritte mit effi
Eine weitere Immobilie ist ein großer Schritt und sollte gut geplant sein. Wir helfen Dir dabei, Deine Situation realistisch einzuschätzen, Dein Budget sauber zu planen und die Finanzierung zu finden, die langfristig zu Dir passt.
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Custom Infoboxes
Klimafreundlicher Neubau
- 762 Millionen Euro für klimafreundliche Neubauten
- Geförderte Gebäude müssen strenge Effizienz– und Emissionsvorgaben erfüllen
- Bis zu 150.000 Euro Kredit zu einem Zinssatz ab 1,15 % möglich
Genossenschaftliches Wohnen
- Förderung von 15 Millionen Euro
- Bis zu 7,5 % Tilgungszuschuss für neue und bestehende Genossenschaften
- Geförderte Wohnungen und Häuser müssen vom Kreditnehmer bewohnt werden
Altersgerechter Umbau
- Förderung verdoppelt sich 2024 auf 15 Millionen Euro
- Bis zu 6250 Euro Zuschuss um Wohnungen barrierefrei zu machen
- Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 10% der Kosten bezuschusst
Spanien
Ein absoluter Klassiker, nicht ohne Grund. Die Nachfrage ist hoch, der Markt ist breit aufgestellt und die Infrastruktur passt. Ob Küste, Insel oder Inland: Spanien bietet viele Optionen und klare Prozesse beim Immobilienkauf.
Portugal
Besonders in den letzten Jahren hat sich Portugal als attraktives Ziel etabliert. Der Markt wächst, die Preise sind im Vergleich zu anderen Ländern noch moderat, und viele Regionen setzen gezielt auf internationale Käufer.
Frankreich
Frankreich punktet mit einem seit Jahrzehnten etablierten Ferienimmobilienmarkt. Die Abläufe sind professionell, die Finanzierungsmöglichkeiten gut, und durch das notarielle System ist der Kauf rechtlich sauber abgesichert.
Baukindergeld ist ausgelaufen
Die Förderung “Baukindergeld” ist seit dem Jahr 2023 ausgelaufen, sie kann nicht mehr beantragt werden. Die Programme “Jung kauft Alt” und die KfW-Förderung 300 sind ihre Nachfolgeprogramme.
Rücklagenbedarf nach Nutzungsdauer
- Dach: 30.000 € / 40 Jahre = 750 € / Jahr
- Fenster: 5.000 € / 17,5 Jahre = 285 € / Jahr
- Heizung: 14.000 € / 17,5 Jahre = 800 € / Jahr
- Fassade: 10.000 € / 20 Jahre = 500 € / Jahr
Kaufnebenkosten im Überblick
Viele unterschätzen die Zusatzkosten beim Immobilienkauf. Dabei fallen je nach Bundesland und Situation schnell 10–15 % des Kaufpreises zusätzlich an. Hier die wichtigsten Posten:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %–6,5 % (je nach Bundesland)
- Notar und Grundbuch: ca. 1,5 %
- Maklerprovision: bis zu 7,14 %
- Grundschuldbestellung: ca. 0,2 %–0,5 %
- Gutachten (optional): ca. 300–1.000 € (z. B. bei älteren Objekten)
- Versicherungen (optional): variabel (z. B. Wohngebäudeversicherung)
Eine einfache Faustregel:
1–2 € / m² Wohnfläche und Monat zusätzlich privat zurücklegen.
Notarvertrag unterschreiben
Du und der Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Danach leitet dieser alles für die Vormerkung ein.
Antrag beim Grundbuchamt
Der Notar beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, in Abteilung II.
Prüfung durch das Grundbuchamt
Das Amt prüft den Antrag und ob das Grundstück frei von widersprüchlichen Eintragungen ist.
Eintragung der Vormerkung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Ab diesem Moment ist Dein Immobilienkauf rechtlich abgesichert und niemand kann die Immobilie anderweitig verkaufen oder neue Belastungen eintragen.
Prüfung durch Finanzierungspartner
Deine Bank prüft die Auflassungsvormerkung, bevor sie Dir den Kredit auszahlt. Die Vormerkung gilt als Sicherheitsinstrument für Käufer und Kreditgeber.
Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung
Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung überweist Du den Kaufpreis an den Verkäufer. Anschließend wird das Eigentum offiziell im Grundbuch an Dich übertragen.
Löschung der Vormerkung
Sobald die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht.
Planung & Kontrolle
Ein Neubau gibt Dir maximale Gestaltungsfreiheit, von der Raumaufteilung bis zur Energieversorgung. Dafür brauchst Du Zeit, Geduld und ein sicheres Budget.
Verfügbarkeit
Eine Bestandsimmobilie ermöglicht oft einen schnelleren Einzug. Dafür musst Du Kompromisse beim Grundriss oder bei der Energieeffizienz eingehen.
Standort & Umfeld
In zentraler Lage oder etablierten Wohngebieten mit vorhandener Infrastruktur wirst Du eher eine Bestandsimmobilie finden, während Neubauten häufig am Stadtrand oder auf neu erschlossenen Flächen entstehen.
Langfristige Kosten
Neubauten punkten mit niedrigen Energiekosten und moderner Technik. Bestandsimmobilien können günstiger in der Anschaffung sein, erfordern aber oft energetische Sanierungen oder eine Renovierung.
Emotionale Präferenzen
Neben rationalen Faktoren wie z. B. Kosten spielen auch Selbstverwirklichung und Kreativität eine Rolle. Möchtest Du etwas Bestehendes übernehmen und anpassen, oder Deinen Traum komplett neu erschaffen?
Barrierefreiheit & Nachhaltigkeit
Wer langfristig plant, sollte diese Punkte berücksichtigen. Neubauten lassen sich barrierefrei und nachhaltig gestalten, während Bestandsimmobilien hier oft Nachrüstungen erfordern.
Wiederverkaufswert
Die Lage und der energetische Standard beeinflussen den zukünftigen Wert. Neubauten sind oft wertstabil durch moderne Technik, Bestandsimmobilien können bei guter Lage ebenfalls an Wert gewinnen.
Rechtliche Aspekte
Beim Neubau spielen Genehmigungen, Bebauungsplan, Bodengutachten und Bauabnahme eine Rolle. Bei Bestandsimmobilien solltest Du Kaufvertrag, mögliche Gewährleistungsausschlüsse, versteckte Mängel oder auch Denkmalschutz prüfen.
Den technischen Maßstab für die Prüfungen bilden die folgenden Normen
- DIN 1986-30 (Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen)
- DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
- DIN EN 1610 (Dichtheitsprüfung von erdverlegten Leitungen)
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung
- Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse bis 45 % (je nach Standard)
- Ideal für Energiesanierungen, Dämmung, Heizung und Hülle
KfW-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Zuschüsse bis 20 %
- Für Dämmung, Fenster, Heizung
- Kombinierbar mit Steuerbonus
BAFA Förderung Heizung
- Bis zu 30 % Zuschuss für Wärmepumpen
- Bis zu 50 % bei Austausch alter Öl-/Gasheizungen
Schlüsselfertig
Das Haus ist baulich abgeschlossen, aber eventuell fehlen noch Bodenbeläge, Malerarbeiten oder Außenanlagen.
Bezugsfertig
Hier ist alles erledigt, sodass der Einzug sofort möglich ist.
Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
Custom Tables
Keller, Bodenplatte
an Außenluft grenzen
30 Jahren
oder Nachhaltigkeits-Klasse
oder Nachhaltigkeits-Klasse
(ohne Eindeckung)
(mit Eindeckung)
(mit Dämmmatten)
(Einblassdammüng)
(Einblassdämmung, unbegehbar)
(ohne Dämmung)
(komplettes Dach)
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
der Planung
Vorpommern
Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
+ 130.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
Kaufnebenkosten
und Abschlussentgelt
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(0,5 % jährliche Gebühren)
Gesamtfinanzierung
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(2 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
66.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
plus 103.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
160.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
142.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
10 Jahren
(effectiver Jahrezins)
bedarf
nach 15 Jahren
(€)
(€)
(€)
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
auf Auslandsimmobilie
(10 WE)
& Dämmung
& Gemeinschaftsflächen
Technik etc.)
(10 WE)
Technik etc.)
Bauleitung
& Außenanlagen
/ Extras
& Entwurf
& Qualitätssicherung
(z. B. Innenarchitektur)

