Unter 1 % Zinsen: Förderung beim Hauskauf in Sachsen
Die SAB vergibt zinsverbilligte Darlehen für Immobilienkäufer in Sachsen. Sichere Dir jetzt eine Förderung. Tipps & Infos.
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Was ist das SAB-Familienwohnen?
Das Familienwohnen-Programm der Sächsischen Aufbaubank unterstützt Familien mit Kindern durch zinsverbilligte Kredite beim Erwerb oder Neubau von Wohneigentum. Die geförderte Immobilie muss für die Eigennutzung gekauft oder gebaut werden. Neben dem Bau und dem Erwerb von Immobilien fördert die SAB auch die Modernisierung oder den Umbau einer zu erwerbenden Immobilie, um diese wieder bewohnbar zu machen.
Für jedes dem Haushalt der Antragsteller:innen zugehörige Kind sind 50.000 € Darlehenssumme möglich. Darüber hinaus erhalten Familien mit niedrigem Einkommen bis zu 30.000 € und Familien, in denen eine Schwerbehinderung vorliegt, bis zu 15.000 € an zusätzlichen gefördertem Darlehen. Sofern die zu erwerbende Immobilie älter als 1990 ist und erheblichen Modernisierungsbedarf direkt nach dem Kauf hat, werden bis zu weitere 50.000 € an Darlehen gewährt.
Die Laufzeit des Darlehens des Familienwohnen-Programms beträgt 25 Jahre und der effektive Jahreszins, den Kreditnehmer:innen zahlen müssen, liegt bei 0,95 % pro Jahr. Die Tilgungsrate beträgt für die gesamte Laufzeit 3,9 % pro Jahr.
Für die Bewilligung des Darlehens ist es notwendig, dass Käufer:innen mindestens 15 % der Gesamtkosten für die Immobilie aus eigenem Kapital begleichen.
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Wer ist für das SAB-Familienwohnen berechtigt?
Hauskäufer:innen, die das Familienwohnen-Darlehen beantragen wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. So darf die geförderte Immobilie je nach Größe des Haushalts bestimmte Wohnflächengrenzen und Gesamtkostengrenzen nicht überschreiten. Für eine vierköpfige Familie liegt die maximale Wohnfläche bei 145 Quadratmetern und die maximalen Gesamtkosten dürfen 535.000 € nicht überschreiten. Leben 6 Personen im zu fördernden Haushalt erhöht sich diese Wohnflächenobergrenze auf 175 Quadratmeter und die maximalen Gesamtkosten auf 645.000 €.
Neben den Vorgaben für die zu fördernde Immobilie müssen auch die Antragsteller:innen einige Vorgaben erfüllen. Für die Beantragung darf das Haushaltseinkommen einer Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern die Obergrenze von 70.000 € nicht überschreiten. Bei einer Familie mit 2 Erwachsenen und 4 Kindern steigt diese Obergrenze auf bis zu 93.000 € Jahresbruttoeinkommen an.