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Finanzierung
Förderung

Regionale Förderungen: Welchen Zuschuss gibt es in Deinem Bundesland?

Lokale Förderprogramme und Zuschüsse beim Immobilienkauf: Wie Hauskäufer von regionalen Unterschieden profitieren können.

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Mehrere bunte Häuser stehen an einer engen Straße in einer Nachbarschaft in der Vorstadt.

Durch die hohen aktuellen Kreditzinsen sind die Kosten für eine Baufinanzierung vergleichsweise hoch. 

Dank regionaler Förderungen können die Kosten für die eigenen vier Wände so weit gesenkt werden, dass sich oftmals auch Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen eine eigene Immobilie leisten können. Neben staatlichen, bundesweiten Förderprogrammen gibt es diverse bundeslandspezifische Förderprogramme, die in vielen Fällen noch günstigere Konditionen für Hauskäufer bieten.

Übersicht der Förderprogramme

Bremen: BAB Eigenheimzuschuss

  • Einmaliger Zuschuss von 15.000 € für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
  • Voraussetzungen: kein bereits vorhandenes Wohneigentum, bestimmte Einkommensgrenzen.
  • Höchstwerte für Immobilienkosten: Bestandsimmobilie bis 260.000 €, Neubau bis 360.000 € laut BAB.
  • Status: Derzeit meldet die BAB jedoch, dass dieses Programm „ausgeschöpft“ sei (Stand laut Website, 11/2025).

Baden-Württemberg: L-Bank Z-15 Darlehen

  • Langfristig zinsverbilligtes Darlehen für Familien mit mindestens einem Kind.
  • Aktuelle Kondition (Stand 2025): Zinsverbilligung auf 1,00 % p.a. bei Basisförderung.
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 2 Jahre möglich.
  • Kreditbetrag variiert je nach Familiengröße; für eine vierköpfige Familie sind laut L-Bank bis zu ~333.000 € möglich.
  • Es existiert eine Zusatzförderung für Energieeffizienz (Sanierung, effiziente Neubauten) mit Tilgungszuschuss.
  • Hinweis: Derzeit Wartezeiten bei Bewilligung (L-Bank gibt „mindestens ein Jahr“ an) wegen hoher Nachfrage (Stand: 11/2025)

Bayern: BayernLabo Wohnungsbauprogramm

  • Förderziel: Unterstützung von Familien mit Kindern beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Darlehen: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten als zinsgünstiges Darlehen.
  • Zinsen: Effektiver Jahreszins 0,5 % für 15 Jahre festgeschrieben.
  • Zuschüsse:
    • 7.500 € pro Kind
    • Zusätzlich bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 €) als Zuschuss

Brandenburg: ILB Wohneigentumsprogramm

  • Darlehen: Zinsfreies Darlehen bis 230.000 € für den Erwerb selbstgenutzter Immobilien.
  • Zuschuss: 30.000 € bei mindestens 20 Jahren Selbstnutzung.
  • Sanierungsobjekte: Bis zu 250.000 € Darlehen bei sanierungsbedürftigen Immobilien.
  • Kinderbonus: Für jedes innerhalb von 20 Jahren geborene Kind werden 5.000 € von der Darlehensschuld abgezogen.

Hamburg: IFB-Eigenheimförderung

  • Zielgruppe:
    • Familien mit drei oder mehr Kindern
    • Haushalte mit schwerbehinderten Personen
  • Darlehen: Bis zu 700.000 € für den Erwerb oder Neubau.Zins: 2 % Zinsbindung für 15 Jahre.
  • Eigenkapital: Mindestens 10–20 % der Gesamtkosten erforderlich.

Hessen: WIBank Hessen-Darlehen Neubau

  • Förderziel: Neubau von selbstgenutztem Wohnraum.
  • Darlehen: Bis zu 200.000 €.
  • Zinsen: Effektiver Jahreszins 0,68 %.
  • Einkommensgrenzen:
    • 1 Person: ca. 40.000 € brutto
    • 2 Personen: ca. 67.000 € brutto
  • Eigenkapital: Mindestens 10 % der Gesamtkosten.

Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK Eigentumsförderung

  • Zinsgünstiges Annuitätendarlehen für Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen.
  • Zinsbindung 30 Jahre für Einkommensgruppe A.
  • Zins aktuell: 0,5 % p.a. laut NRWBANK-Produktseite.
  • Tilgungsnachlass: 10 % des Grunddarlehens.
  • Erforderliches Eigenkapital: mindestens 7,5 % der Gesamtkosten.
  • Antragszeitpunkt: Vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags / vor Baubeginn.
  • Einkommensgrenzen (“Einkommensgruppe A”) laut NRW.Bank-Förderbedingungen.

Rheinland-Pfalz: ISB Förderung von selbst genutztem Wohnraum

  • Darlehen: Bis zu 190.000 €, mit höheren Summen für große Familien.
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 35 % der Gesamtkosten.
  • Zinsbindung: 10 Jahre bis hin zur gesamten Laufzeit möglich.
  • Eigenkapital: Mindestens 10 % der Gesamtkosten.

Saarland: SIKB Wohnraumförderung

  • Darlehen: Bis zu 1.200 € pro m² Wohnfläche.
  • Förderquote: Maximal 30 % der Gesamtkosten.
  • Zins: 1 % p. a. bei bis zu 30 Jahren Zinsbindung.
  • Zuschuss: Bis zu 20 % Tilgungszuschuss.

Sachsen: SAB Familienwohnen

  • Darlehen: 50.000 € pro Kind als zinsgünstiges Familiendarlehen.
  • Bonusmöglichkeiten: Erhöhung bei:
    • niedrigem Haushaltseinkommen
    • Schwerbehinderung
    • Erwerb / Modernisierung einer Altimmobilie
  • Zins: 0,95 % p. a.

Sachsen Anhalt: IB Wohneigentumsprogramm

  • Darlehen: Bis zu 100.000 €, max. 40 % der Gesamtkosten.
  • Laufzeit: Bis 30 Jahre.
  • Zinsen:
    • Bis 45.000 €: 6,13 %
    • Bis 65.000 €: 4,8 %
    • Bis 100.000 €: 4,22 %
    (Hinweis: Zinsen weitgehend marktnah, kaum echte Förderwirkung.)

Schleswig-Holstein: IB.SH Immo Eigentum

  • Darlehen: Bis 150.000 €, bei Effizienzhaus 40 + Kind 200.000 €.
  • Zinsen: 1–2 % bei 15 Jahren Zinsbindung.
  • Finanzierungsanteil: Maximal 40 % der Gesamtkosten aus diesem Darlehen.

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen

In diesen Bundesländern gibt es leider keine speziellen Förderungen für Immobilienkäufer:innen.

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.