7.10.2024

Hauskauf im Saarland: SIKB-Förderung für Immobilienkäufer

Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für Deinen Hauskauf oder Neubau im Saarland. Jetzt Förderung beantragen und Zinsen sichern.

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Die Sonne scheint über eine große Flussschleife in einem Wald

Was ist die SIKB-Wohnraumförderung?

Die Saarländische Investitionskreditbank bietet unter dem Sammelbegriff “Wohnraumförderung” verschiedene zinsverbilligte Darlehen für verschiedene Zielgruppen an. Je nachdem, ob es sich bei den Antragsteller:innen um eine Familie, Studenten oder andere Personengruppen handelt, bieten sich andere Kreditmodelle für die Immobilienfinanzierung bei der SIKB an.

Besonders günstig sind die Konditionen für Familien. Die maximale Darlehenshöhe beträgt hier 1.200 € pro förderfähigen Quadratmeter Wohnfläche. Für eine vierköpfige Familie liegt somit die maximale Darlehenssumme bei 108.000 €. Zusätzlich müssen mindestens 15 % der Gesamtkosten von den Antragsteller:innen aus Eigenkapital beglichen werden.

Für die Wohnraumförderung der SIKB wird der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben. Dieser Zinssatz beträgt hier 1 % pro Jahr und liegt so signifikant unter dem marktüblichen Zinsniveau. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt bei diesem Darlehen 30 Jahre.

Neben den günstigen Darlehenskonditionen gewährt die SIKB darüber hinaus attraktive Tilgungszuschüsse für Familien. Eine Familie mit einem Kind ist für 5 % Tilgungszuschuss berechtigt, während eine Familie mit vier oder mehr Kindern für bis zu 20 % Tilgungszuschuss berechtigt ist.

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Wer bekommt die SIKB-Wohnraumförderung?

Eine Voraussetzung für die Bewilligung der Saarländischen Wohnraumförderung ist der Erwerb der geförderten Immobilie zur Eigennutzung, die nach Vertragsabschluss noch mindestens 10 Jahre vom geförderten Haushalt bewohnt wird. Die Wohnfläche der geförderten Immobilie darf zudem bei einem Einfamilienhaus 180 Quadratmeter nicht überschreiten.

Außerdem müssen Immobilienkäufer:innen für die Bewilligung dieser Förderung bestimmte Einkommensobergrenzen einhalten. So liegt das maximale Jahreseinkommen für einen Zweipersonenhaushalt bei 48.000 €, wobei sich dieser Betrag pro weiterer Person im Haushalt um 7.800 € erhöht.

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