Hauskauf-Förderung in Brandenburg: Jetzt zinsfreies Darlehen sichern.
Förderkredite ganz ohne Zinsen: Die ILB vergibt bis zu 230.000 € für den Immobilienkauf zur Eigennutzung.
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Was ist das ILB Wohneigentumsprogramm?
Das Wohneigentumsprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Hauskäufer:innen, die eine Immobilie zur Selbstnutzung erwerben oder bauen möchten. Hierfür bieten die Darlehen und Zuschüsse der ILB sehr attraktive Voraussetzungen für Interessent:innen.
Die Grundförderung der ILB, die an alle Antragsteller:innen ausgezahlt wird, beträgt 30.000 €. Zusätzlich zur Grundförderung gewährt die ILB einen komplett zinsfreien Kredit in Höhe von bis zu 230.000 €. Allerdings verpflichten sich die Kreditnehmer:innen, mindestens 20 Jahre in der geförderten Immobilie zu wohnen. Für jedes innerhalb von 20 Jahren nach Antragstellung geborene Kind werden von der Darlehensschuld 5.000 € abgezogen.
Nach Vertragsabschluss werden allerdings für die Kreditnehmer:innen einige Gebühren fällig. So müssen für den Abschluss des Darlehens 2 % der Darlehenssumme als einmaliges Entgelt gezahlt werden. Dazu kommen 0,5 % der Restschuld als jährliche Gebühr für die Kreditvergabe.
Die ILB fördert neben dem Neubau oder dem Ersterwerb von Immobilien auch den Erwerb von Wohnungen zur anschließenden Modernisierung, den Ausbau oder den Umbau einer bereits bestehenden Immobilie oder die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige, die aber mit der Hauptwohnung verbunden sein muss.
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Wer bekommt das ILB Wohneigentumsprogramm?
Um die Grundförderung und ein zinsfreies Darlehen der ILB zu erhalten, müssen Antragsteller:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So wird vorausgesetzt, dass die Hauskäufer:innen mit der Immobilie auch das Eigentum oder ein Erbbaurecht am Grundstück erlangen, auf dem die geförderte Immobilie steht.
Außerdem wird von Antragsteller:innen eine Eigenleistung gefordert. So sind je nach Einzelfall zwischen 10 % und 15 % der Gesamtkosten aus Eigenkapital oder dem angesparten Teil eines Bausparvertrages zu begleichen.
Zusätzlich gibt es Einkommensgrenzen, die für die Beantragung der Förderung nicht überschritten werden dürfen. Die Einkommensobergrenze liegt hier bei einem Zweipersonenhaushalt bei 44.000 € pro Jahr, allerdings handelt es sich hier um das zu versteuernde Einkommen(vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen), nicht um das Bruttoeinkommen pro Jahr. Zusätzlich erhöht sich die Einkommensgrenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 4.900 €.