Steigende Grunderwerbsteuer in Bremen: Der Immobilienkauf wird knapp 2000 € teurer
Ab Juli 2025 steigt die Grunderwerbsteuer in Bremen auf 5,5 %. Das bedeutet steigende Immobilienpreise für Käufer, unsere Expertenberatung hilft Dir.
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Grunderwerbsteuer in Bremen: Ab Juli 2025 höhere Belastungen für Immobilienkäufer
Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Grunderwerbsteuer im Bundesland Bremen von bisher 5 Prozent auf 5,5 Prozent. Diese Erhöhung könnte insbesondere für Immobilienkäufer spürbare Auswirkungen haben. Doch was bedeutet das konkret, und wie sollten Kaufinteressierte darauf reagieren? In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und die möglichen Konsequenzen dieser Steueranpassung.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällig wird. Die Höhe der Steuer wird als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet und variiert je nach Bundesland. In Bremen liegt sie aktuell bei 5 Prozent – einer der moderaten Sätze im bundesweiten Vergleich. Mit der Erhöhung auf 5,5 Prozent reiht sich Bremen jedoch in eine Reihe von Bundesländern ein, die in den letzten Jahren ihre Steuersätze erhöht haben.
Warum wird die Grunderwerbsteuer erhöht?
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer dient vor allem dazu, die Haushaltskasse des Landes Bremen zu füllen. Angesichts steigender Ausgaben, insbesondere im Bereich Infrastruktur und soziale Leistungen, sucht die Landesregierung nach Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Schätzungen zufolge könnte die Steueranpassung jährlich mehrere Millionen Euro zusätzliche Einnahmen in die Landeskasse spülen.
Auswirkungen auf Immobilienkäufer
Die Anhebung der Grunderwerbsteuer bedeutet für Immobilienkäufer höhere Nebenkosten. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro steigt die Steuerlast von bisher 20.000 Euro auf 22.000 Euro – eine Differenz von 2.000 Euro. Dieser Anstieg wird, insbesondere für Erstkäufer oder junge Familien, die oft mit begrenztem Eigenkapital arbeiten, eine Mehrbelastung darstellen.
Wie Du jetzt noch von der niedrigen Grunderwerbsteuer in Bremen profitierst
- Kauf vor dem Stichtag: Wer aktuell überlegt, eine Immobilie zu erwerben, profitiert davon, den Kaufvertrag vor dem 1. Juli 2025 abzuschließen. Entscheidend ist hierbei das Datum des Vertragsabschlusses, nicht das der Zahlung.
- Nebenkosten einplanen: Immobilienkäufer sollten die gestiegenen Nebenkosten in ihre Finanzplanung einbeziehen und frühzeitig klären, ob zusätzliche Eigenmittel oder Kredite notwendig sind.
- Beratung in Anspruch nehmen: Ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer Immobilienexperten hilft, die individuelle Situation zu analysieren und mögliche Optimierungen zu finden.
Regionale Beratung durch Experten
Für eine professionelle und individuelle Beratung rund um den Immobilienkauf in Bremen steht Dir unser Netzwerk regionaler Experten zur Verfügung. Unsere Baufinanzierungsberater bieten Dir:
- Umfassende Marktkenntnisse: Unsere Experten kennen die Besonderheiten des Bremer Immobilienmarkts und unterstützen Dich bei der Entscheidungsfindung.
- Keine Wartezeiten: Buche Dir umgehend einen Termin für den nächsten Werktag im folgenden Fenster.
- Schnelle Kreditvermittlung: Wir finden unabhängig und transparent die besten Finanzierungsmöglichkeiten zugeschnitten auf Deine Bedürfnisse.
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Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
