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Finanzierung
Förderung

Förderung für Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz: Jetzt Zinsen sichern.

Die ISB fördert mit zinsgünstigen Darlehen Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz. Informiere Dich über Zinsen und Konditionen. Tipps & Infos.

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Hinter einem Weinberg steht eine Kirche in einem Dorf am Fluss

Was ist die ISB-Förderung von selbstgenutztem Wohnraum?

In Rheinland-Pfalz bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum.

Das ISB-Darlehen Wohneigentum besteht aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie optionalen Zusatzdarlehen von jeweils 5 % der Gesamtkosten, zum Beispiel bei Ersatzneubau oder bestimmten baulichen Maßnahmen.

  • Die ISB bietet dafür heute in der Regel Zinsfestschreibungen von 20 oder 30 Jahren an.
  • Das ISB-Darleher häufig mit weiteren Bankdarlehen kombiniert, um die Gesamtkosten der Immobilie zu finanzieren.

Die Höhe der Kredite richtet sich nach dem Preisniveau bzw. der Fördermietenstufe der Region, in der die Immobilie gebaut oder erworben wird:

  • In den günstigsten Regionen in Rheinland-Pfalz sind Darlehen bis zu 150.000 €, in den teuersten Regionen bis zu 190.000 € möglich.
  • Ab dem dritten und für jedes weitere Kind im Haushalt kann die Darlehenssumme zusätzlich um 10 % erhöht werden.

Die aktuell gültigen Zinssätze veröffentlicht die ISB laufend auf ihrer Website; sie werden zum Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs festgelegt und liegen in der Regel unter den Konditionen klassischer Bankdarlehen.

Zusätzlich gewährt die ISB einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum. Die genaue Höhe hängt vom Haushaltseinkommen und gegebenenfalls vom erreichten Effizienzhausstandard (z. B. EH 55) ab.

Beispielrechnung ISB-Förderung für selbstgenutzten Wohnraum

  • Tilgung: 1,8 %
  • Laufzeit: 15 Jahre
Finanzierung nur mit Bankdarlehen Finanzierung mit ISB-Förderung
Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 300.000 € 300.000 €
Eigenkapital 50.000 € 50.000 €
Finanzierungsbedarf 250.000 € 250.000 €
Aufteilung der Finanzierung 100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
90.000 € ISB-Förderung (2,75 % Zinsen)
160.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate 1.083,33 € 1.035,42 €
Restschuld nach 15 Jahren 162.105,64 € 163.717,81 €
Gezahlte Zinsen (15 Jahre) 107.105,64 € 100.092,81 €

  • Deutliche Zinsersparnis
    Die Förderung senkt den gewichteten Zinssatz signifikant von 3,4 % auf 3,17 %. Dies führt zu einer Gesamt-Zinsersparnis von 6.013,83 € über 15 Jahre.
  • Geringere Monatsbelastung
    Die monatliche Rate ist mit 1.035,42 € um 47,91 € niedriger als bei der reinen Bankfinanzierung (1.083,33 €). Dies verbessert die Liquidität des Haushalts sofort.
  • Etwas höhere Restschuld
    Trotz der Zinsersparnis ist die Restschuld nach 15 Jahren geringfügig um 1.612,17 € höher. Dies liegt daran, dass durch die niedrigere Monatsrate weniger Tilgung geleistet wird, da die Laufzeit (15 Jahre) fest ist.

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Wer bekommt die ISB-Förderung von selbstgenutztem Wohnraum?

Die Förderung von selbstgenutztem Wohnraum der ISB setzt voraus, dass

  • die Immobilie in Rheinland-Pfalz liegt und
  • vom Antragsteller selbst bewohnt wird.

Vor der Kreditauszahlung muss bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eine Förderbestätigung eingeholt werden. Ein Baubeginn ist erst nach dieser Förderbestätigung zulässig. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie darf der Kaufvertrag in der Regel höchstens zwei Monate alt sein.

Gefördert werden Bauherren oder Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt.

In der Praxis bedeutet das: Die Förderung richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Die ISB veröffentlicht die jeweils aktuellen Einkommensgrenzen und Beispielrechnungen auf ihrer Website.

Zur Orientierung:

Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die maßgebliche Einkommensgrenze bei rund 42.000 Euro Jahresbrutto, für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern bei etwa 66.000 Euro Jahresbrutto. (Richtwerte; die exakten Beträge ergeben sich aus den jeweils aktuellen Tabellen der ISB.)

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.