7.10.2024

Förderung für Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz: Jetzt Zinsen sichern.

Die ISB fördert mit zinsgünstigen Darlehen Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz. Informiere Dich über Zinsen und Konditionen. Tipps & Infos.

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Hinter einem Weinberg steht eine Kirche in einem Dorf am Fluss

Was ist die ISB-Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

Für Hauskäufer:innen oder Hausbauer:innen in Rheinland-Pfalz bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zinsverbilligte Kredite zur Unterstützung beim Erwerb oder Neubau von selbst genutzten Wohnraum.

Hierfür bietet die ISB unterschiedliche Zinsfestschreibungen für ihre Darlehen zwischen 10 und 20 Jahren an. Dieses Darlehen darf maximal 30 % der Gesamtkosten der Immobilie decken und wird somit oftmals mit anderen Darlehen kombiniert zum Erwerb einer Immobilie genutzt.

Die Höhe der Kredite richtet sich hier nach dem Preisniveau der Region, in der die Immobilie gebaut oder erworben wird. In den günstigsten Regionen in Rheinland-Pfalz sind Kredite bis zu 150.000 € möglich, in den teuersten Regionen sind bis zu 190.000 € möglich. Außerdem sind für das 3. und jedes weitere Kind im Haushalt 10 % mehr Darlehenssumme möglich.

Die Zinssätze dieser Darlehen liegen je nach Laufzeit der Zinsbindung zwischen 2,7 % und 2,9 % pro Jahr. Damit sind die Darlehen der ISB günstiger als die von herkömmlichen Banken, aber teurer als geförderte Darlehen in anderen Bundesländern. Zusätzlich gewährt die ISB den Kreditnehmer:innen einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 %.

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Wer bekommt die ISB-Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

Die Förderung von selbst genutzten Wohnraum der ISB setzt voraus, dass die geförderte Immobilie sich in Rheinland-Pfalz befindet. Antragsteller:innen müssen vor der Kreditauszahlung eine Förderbestätigung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung einholen und dürfen erst nach Vertragsabschluss mit der ISB mit dem Bau der Immobilie beginnen. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie darf der Kaufvertrag maximal 2 Monate alt sein.

Die Förderung von selbst genutzten Wohnraum in Rheinland-Pfalz wird ausschließlich an Personen vergeben, die die Einkommensobergrenze der ISB um maximal 60 % überschreiten. Diese schreibt ein maximales Jahresbruttoeinkommen für einen Zweipersonenhaushalt von etwa 42.000 € vor. Bei einem Vierpersonenhaushalt mit 2 Kindern beträgt diese Einkommensobergrenze maximal etwa 66.000 € vor.

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