7.10.2024

Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen: 0,5 % Zinsen für Deinen Hauskauf.

Förderungen von der NRW.BANK: Zinsgünstige Darlehen für Deinen Immobilienkauf oder Neubau. Was Du wissen musst!

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Der Kölner Dom steht hinter einer Brücke über den Rhein in der Innenstadt

Was ist die NRW.BANK-Eigentumsförderung?

Die NRW.BANK vergibt für Neubauten und den Erwerb von Immobilien in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Kredite. Durch die Eigentumsförderung können Kreditnehmer:innen mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen bis zu 184.000 € an zinsverbilligtem Darlehen beantragen.

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Preiskategorie der Region, in der die zu fördernde Immobilie gebaut oder gekauft wird. In der günstigsten Preiskategorie liegt die maximale Darlehenssumme bei 100.000 €, in der höchsten Preiskategorie bei 184.000 €. Zusätzlich gewährt die NRW.Bank für Familien pro Kind oder Person mit Schwerbe- hinderung weitere 24.000 € an Darlehen.

Für die Eigentumsförderung sind zudem Tilgungszuschüsse von 10 % vorgesehen, die beim Kauf einer Immobilie mit BEG Effizienzhaus 40 Standard auf bis zu 50 % Tilgungszuschuss ansteigen können. Der Zinssatz für die Eigentumsförderung ist mit 0,5 % pro Jahr im Vergleich zu anderen Darlehen sehr niedrig. Die Zinsbindung beträgt bei diesem Darlehen 30 Jahre.

Neben der Förderung müssen mindestens 7,5 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Das kann eigenes Kapital der Antragsteller:innen sein, der Wert eines bestehenden Grundstücks, das bebaut werden kann, oder eine Eigenleistung beim Bau, die Kosten für Handwerker:innen spart, sein.

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Wer bekommt die NRW.BANK-Eigentumsförderung?

Voraussetzung für die Vergabe der Eigentumsförderung der NRW.BANK ist der Standort der Immobilie in Nordrhein-Westfalen. Außerdem muss die Immobilie von den Antragsteller:innen zur Eigennutzung erworben oder gebaut werden.

Immobilienkäufer:innen dürfen zudem bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Die höchsten Darlehensbeträge werden an Haushalte in der Einkommensgruppe A vergeben. In dieser Einkommensgruppe liegt das mögliche Jahresbruttoeinkommen für einen Zweipersonenhaushalt bei etwa 45.000 €, für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern darf das Jahresbruttoeinkommen bis zu 59.000 € betragen.

Für einen Haushalt der Einkommensgruppe B, die niedrigere Darlehen bewilligt bekommt, liegt die Obergrenze für einen Zweipersonenhaushalt bei etwa 61.000 € brutto und für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern bei etwa 83.000 € brutto pro Jahr.

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