7.10.2024

Bis zu 0,5 % Zinsen: Förderungen für den Hauskauf in Bayern

Die Bayern Labo bewilligt Förderkredite für junge Familien: Sichere Dir 0,5 % Zinsen auf Deinen Hauskauf 2024 in Bayern.

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Blick auf zwei Kirchen in Passau mit vielen Häusern in der Altstadt

Was ist das Bayern Labo Wohnungsbauprogramm?

In Bayern fördert die Bayern Labo den Hauskauf junger Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen durch das Wohnungsbauprogramm. Hauskäufer:innen erhalten von der Bayern Labo zinsgünstige Kredite zu einem Zinssatz von 0,5 % pro Jahr für die ersten 15 Jahre. Dieser Zinssatz ist im Vergleich zu anderen Krediten sehr günstig und lohnt sich für Hauskäufer:innen sehr. Nach Ablauf der 15 Jahre wird der Zinssatz an den marktüblichen Zins angepasst, momentan liegt dieser bei der Bayern Labo bei zwischen 3,2 % und 4 % pro Jahr.

Die maximale Höhe des zinsverbilligten Darlehens hängt von der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten ab. Beim Neubau oder dem Ersterwerb einer Immobilie können bis zu 30 % der Kosten aus diesem Darlehen finanziert werden, beim Kauf einer bereits gebauten und genutzten Immobilie liegt die maximale Darlehenshöhe bei 40 % der Gesamtkosten.

Neben den stark verbilligten Zinsen für das Darlehen gewährt die Bayern Labo einen Kinderzuschuss. So werden pro Kind im Haushalt einmalig 7.500 € an die Antragsteller:innen ausgezahlt.

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Wer ist für das Bayern Labo Wohnungsbauprogramm berechtigt?

Die zinsverbilligten Darlehen der Bayern Labo richten sich vor allem an Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Um für das Darlehen berechtigt zu sein, dürfen die Einkommensobergrenzen nicht überschritten werden. Ein Zweipersonenhaushalt darf beispielsweise maximal 43.200 € verdienen, was einem Jahresbrutto von etwa 62.900 € entspricht. Pro weiterer Person, die dem Haushalt angehört, erhöht sich diese Grenze um weitere 10.700 € beziehungsweise 15.200 € Jahresbrutto.

Neben dem Erwerb und dem Neubau von Immobilien können auch Erweiterungen an bereits bestehenden Immobilien gefördert werden. Allerdings gilt dies nur solange, wie durch die Erweiterung Eigenwohnraum geschaffen wird. Auch in der zu erwerbenden Immobilie darf ein Teil des Wohnraums an Verwandte vermietet werden.

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