Balkonkraftwerke - Wie funktionieren sie und wann lohnen sie sich?
Entdecke, wie Du mit einem Balkonkraftwerk effektiv Strom erzeugen, Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst.

Balkonkraftwerke: Eine kosteneffiziente Möglichkeit zur Energieerzeugung
Alles Wichtige rund um Balkonkraftwerke
Balkon Solarmodule, auch als Plug-in-Photovoltaiksysteme oder Stecker-Solaranlagen bekannt, bieten eine unkomplizierte Methode, Solarenergie zu nutzen. Sowohl für Mieter als auch für Eigentumswohnungsbesitzer bieten diese Systeme die Chance, sich partiell von den steigenden Energiekosten zu befreien, indem sie den selbst erzeugten Strom unmittelbar im eigenen Haushalt verwenden. Dies ermöglicht eine Energiegewinnung ohne umfangreiche Vorabinvestitionen. Im Vergleich zu umfangreicheren Solaranlagen auf Dächern sind die Kosten für Balkon Solarmodule deutlich niedriger. Die administrativen Herausforderungen, die bisher den Betrieb dieser Systeme erschwerten, werden nun vereinfacht.
Vereinfachung für Balkonkraftwerke: Neuregelungen erleichtern den Einsatz
Die Bundesregierung plant im Zuge des Solarpakets I, die Bedingungen für den Einsatz von Balkon Solarmodulen erheblich zu vereinfachen. Dazu zählen eine erleichterte Registrierung und eine temporäre Genehmigung für Rücklaufzähler. Ferner ist vorgesehen, die Leistungsgrenze auf bis zu 800 Watt zu erhöhen – eine Steigerung gegenüber der bisherigen Grenze von 600 Watt.
Einfachheit und Mobilität: Die Vorteile von Balkon Solaranlagen
Die Plug-in-Solaranlagen lassen sich problemlos auf Balkonen oder Terrassen anbringen oder auch ohne feste Montage nutzen. Der produzierte Strom dient direkt dem Eigenbedarf, was eine merkliche Reduktion der Stromrechnung zur Folge haben kann. Im Vergleich zu Dach-Solaranlagen bieten diese Systeme mehrere Vorteile: Sie sind erheblich kleiner, einfacher zu installieren – auch für Nicht-Fachleute – und gelten technisch als elektrische Geräte des Haushalts, nicht als feste Anlagen. Ein weiterer Pluspunkt ist die Mobilität: Beim Umzug lassen sich die Solaranlagen leicht demontieren und mitnehmen. Im Unterschied zu Dach-Solaranlagen sind Balkon Solarmodule ausschließlich auf den Eigenverbrauch ausgelegt und nicht zur Einspeisung ins Netz vorgesehen.
Funktionsweise von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerke, eine innovative Methode zur Energiegewinnung, setzen sich in der Regel aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen. Einige Sets beinhalten zudem Befestigungsmaterial, während bei anderen eine separate Anschaffung notwendig ist. Nach der Installation an einem sonnigen Ort verbindet man das Solarmodul mit dem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Mittels eines Kabels lässt sich die Anlage dann mit einer haushaltsüblichen Steckdose verbinden, wodurch elektrische Geräte direkt mit Solarstrom versorgt werden können.
Kosten und Stromerzeugung von Balkonkraftwerken
Seit Beginn des Jahres 2023 sind Balkon Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit, was den Kauf attraktiver macht. Die Preisspanne für Komplettsets bewegt sich zwischen etwa 600 und 1.200 Euro. Es wird geschätzt, dass ein Haushalt dadurch 10 bis 20 Prozent seines Strombedarfs selbst decken kann, was zu einer merklichen Verlangsamung des Stromzählers führt. Die tatsächliche Stromproduktion hängt jedoch von der Ausrichtung der Anlage und den Sonnenstunden in der jeweiligen Region ab.
Wirtschaftlichkeit von Balkon Solaranlagen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bestätigt, dass sich die Investition in Balkon Solaranlagen meist auszahlt, auch wenn der Zeitpunkt, ab dem sich die Anschaffung amortisiert, je nach Standort und Nutzung variieren kann. Beispielsweise kann ein einzelnes Modul mit einer Größe von ca. 1,00 x 1,70 Metern und einer Leistung von etwa 300 Watt jährlich zwischen 200 und 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von 30-35 Cent pro Kilowattstunde können somit Einsparungen von bis zu 240 Euro jährlich erzielt werden, wodurch sich die Anlage bereits nach einigen Jahren amortisiert. Zudem zeichnen sich die Anlagen durch eine lange Lebensdauer von oft mehr als 20 Jahren aus. Balkonkraftwerke eignen sich also optimal, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen!
Förderungen und rechtliche Pflichten
Fördermöglichkeiten für Plug-in-Photovoltaik
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer stellt bereits eine bundesweite Förderung dar, wodurch Händler die Steuer automatisch mit null Prozent ausweisen. Regional gibt es zusätzliche Förderprogramme, wie beispielsweise in Göttingen, wo ein Zuschuss von 180 Euro angeboten wird, oder in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro, der derzeit allerdings nur für Mieter verfügbar ist. In Schleswig-Holstein wurde ein Förderprogramm aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorläufig gestoppt.
Standard-Schuko-Steckdosen bald für Balkonkraftwerke zugelassen
Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes wird es offiziell möglich sein, Balkonkraftwerke an herkömmliche Schuko-Steckdosen anzuschließen. Der Branchenverband VDE hatte lange gefordert, dass diese Geräte nur an spezielle, von einem Elektriker zu installierende Einspeise-Steckdosen angeschlossen werden dürfen. Seit Anfang 2023 unterstützt der Verband jedoch die Vereinfachung der Installationsvorschriften.
Sicherheitsstandards für Balkonkraftwerke
Die Sicherheit der Balkon Solaranlagen ist gewährleistet, sofern die mitgelieferten Wechselrichter die entsprechenden Zertifizierungen besitzen. Sie unterliegen denselben Anforderungen wie herkömmliche Photovoltaikanlagen. Eine spezielle Produktnorm (VDE V 0126-95) sowie das Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) dienen als Orientierungshilfe. Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Geräte die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllen.
Mitteilungspflicht gegenüber Vermietern und Eigentümergemeinschaften
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist für die Installation eines Balkonkraftwerks keine explizite Genehmigung des Vermieters notwendig, solange keine umfassenden baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dennoch wird empfohlen, den Vermieter zu informieren. In Eigentümergemeinschaften ist eine Mehrheitszustimmung erforderlich. Zusätzlich müssen die Anlagen sturmsicher befestigt werden, und für denkmalgeschützte Gebäude können besondere Vorgaben gelten. Das neue Gesetz soll den Einsatz von Balkonkraftwerken vereinfachen und sowohl Mietern als auch Eigentümern die Nutzung erleichtern.
Registrierungspflichten und vereinfachte Anmeldeverfahren
Bisher muss nach der Installation eines Stecker-Solargeräts dessen Inbetriebnahme dem Netzbetreiber gemeldet werden. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt ist dies auch für Laien möglich, darüber hinaus ist ein Elektriker notwendig. Die bevorstehende Gesetzesänderung sieht eine Anhebung dieser Grenze auf 800 Watt vor. Für die Anmeldung müssen die Energieversorger ein Formular zur Verfügung stellen, und die Anlage ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dieser Prozess wird ebenfalls vereinfacht: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt müssen künftig nur noch bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
Veränderungen bei den Stromzählern
Aktuell ist es noch untersagt, dass sich Stromzähler rückwärts drehen. Mit dem geplanten Solarpakt I wird diese Regelung jedoch vorübergehend gelockert. In der Praxis führt die Einspeisung von Solarstrom selten zum Rückwärtslaufen des Zählers. Wer derzeit einen einfachen Einrichtungszähler besitzt, muss einen Zähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler nachrüsten, was normalerweise durch den Netzbetreiber erfolgt.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Betrieb von Balkonkraftwerken bietet die Verbraucherzentrale.
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Custom Infoboxes
Klimafreundlicher Neubau
- 762 Millionen Euro für klimafreundliche Neubauten
- Geförderte Gebäude müssen strenge Effizienz– und Emissionsvorgaben erfüllen
- Bis zu 150.000 Euro Kredit zu einem Zinssatz ab 1,15 % möglich
Genossenschaftliches Wohnen
- Förderung von 15 Millionen Euro
- Bis zu 7,5 % Tilgungszuschuss für neue und bestehende Genossenschaften
- Geförderte Wohnungen und Häuser müssen vom Kreditnehmer bewohnt werden
Altersgerechter Umbau
- Förderung verdoppelt sich 2024 auf 15 Millionen Euro
- Bis zu 6250 Euro Zuschuss um Wohnungen barrierefrei zu machen
- Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 10% der Kosten bezuschusst
Spanien
Ein absoluter Klassiker, nicht ohne Grund. Die Nachfrage ist hoch, der Markt ist breit aufgestellt und die Infrastruktur passt. Ob Küste, Insel oder Inland: Spanien bietet viele Optionen und klare Prozesse beim Immobilienkauf.
Portugal
Besonders in den letzten Jahren hat sich Portugal als attraktives Ziel etabliert. Der Markt wächst, die Preise sind im Vergleich zu anderen Ländern noch moderat, und viele Regionen setzen gezielt auf internationale Käufer.
Frankreich
Frankreich punktet mit einem seit Jahrzehnten etablierten Ferienimmobilienmarkt. Die Abläufe sind professionell, die Finanzierungsmöglichkeiten gut, und durch das notarielle System ist der Kauf rechtlich sauber abgesichert.
Baukindergeld ist ausgelaufen
Die Förderung “Baukindergeld” ist seit dem Jahr 2023 ausgelaufen, sie kann nicht mehr beantragt werden. Die Programme “Jung kauft Alt” und die KfW-Förderung 300 sind ihre Nachfolgeprogramme.
Rücklagenbedarf nach Nutzungsdauer
- Dach: 30.000 € / 40 Jahre = 750 € / Jahr
- Fenster: 5.000 € / 17,5 Jahre = 285 € / Jahr
- Heizung: 14.000 € / 17,5 Jahre = 800 € / Jahr
- Fassade: 10.000 € / 20 Jahre = 500 € / Jahr
Kaufnebenkosten im Überblick
Viele unterschätzen die Zusatzkosten beim Immobilienkauf. Dabei fallen je nach Bundesland und Situation schnell 10–15 % des Kaufpreises zusätzlich an. Hier die wichtigsten Posten:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %–6,5 % (je nach Bundesland)
- Notar und Grundbuch: ca. 1,5 %
- Maklerprovision: bis zu 7,14 %
- Grundschuldbestellung: ca. 0,2 %–0,5 %
- Gutachten (optional): ca. 300–1.000 € (z. B. bei älteren Objekten)
- Versicherungen (optional): variabel (z. B. Wohngebäudeversicherung)
Eine einfache Faustregel:
1–2 € / m² Wohnfläche und Monat zusätzlich privat zurücklegen.
Notarvertrag unterschreiben
Du und der Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Danach leitet dieser alles für die Vormerkung ein.
Antrag beim Grundbuchamt
Der Notar beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, in Abteilung II.
Prüfung durch das Grundbuchamt
Das Amt prüft den Antrag und ob das Grundstück frei von widersprüchlichen Eintragungen ist.
Eintragung der Vormerkung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Ab diesem Moment ist Dein Immobilienkauf rechtlich abgesichert und niemand kann die Immobilie anderweitig verkaufen oder neue Belastungen eintragen.
Prüfung durch Finanzierungspartner
Deine Bank prüft die Auflassungsvormerkung, bevor sie Dir den Kredit auszahlt. Die Vormerkung gilt als Sicherheitsinstrument für Käufer und Kreditgeber.
Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung
Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung überweist Du den Kaufpreis an den Verkäufer. Anschließend wird das Eigentum offiziell im Grundbuch an Dich übertragen.
Löschung der Vormerkung
Sobald die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht.
Planung & Kontrolle
Ein Neubau gibt Dir maximale Gestaltungsfreiheit, von der Raumaufteilung bis zur Energieversorgung. Dafür brauchst Du Zeit, Geduld und ein sicheres Budget.
Verfügbarkeit
Eine Bestandsimmobilie ermöglicht oft einen schnelleren Einzug. Dafür musst Du Kompromisse beim Grundriss oder bei der Energieeffizienz eingehen.
Standort & Umfeld
In zentraler Lage oder etablierten Wohngebieten mit vorhandener Infrastruktur wirst Du eher eine Bestandsimmobilie finden, während Neubauten häufig am Stadtrand oder auf neu erschlossenen Flächen entstehen.
Langfristige Kosten
Neubauten punkten mit niedrigen Energiekosten und moderner Technik. Bestandsimmobilien können günstiger in der Anschaffung sein, erfordern aber oft energetische Sanierungen oder eine Renovierung.
Emotionale Präferenzen
Neben rationalen Faktoren wie z. B. Kosten spielen auch Selbstverwirklichung und Kreativität eine Rolle. Möchtest Du etwas Bestehendes übernehmen und anpassen, oder Deinen Traum komplett neu erschaffen?
Barrierefreiheit & Nachhaltigkeit
Wer langfristig plant, sollte diese Punkte berücksichtigen. Neubauten lassen sich barrierefrei und nachhaltig gestalten, während Bestandsimmobilien hier oft Nachrüstungen erfordern.
Wiederverkaufswert
Die Lage und der energetische Standard beeinflussen den zukünftigen Wert. Neubauten sind oft wertstabil durch moderne Technik, Bestandsimmobilien können bei guter Lage ebenfalls an Wert gewinnen.
Rechtliche Aspekte
Beim Neubau spielen Genehmigungen, Bebauungsplan, Bodengutachten und Bauabnahme eine Rolle. Bei Bestandsimmobilien solltest Du Kaufvertrag, mögliche Gewährleistungsausschlüsse, versteckte Mängel oder auch Denkmalschutz prüfen.
Den technischen Maßstab für die Prüfungen bilden die folgenden Normen
- DIN 1986-30 (Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen)
- DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
- DIN EN 1610 (Dichtheitsprüfung von erdverlegten Leitungen)
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung
- Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse bis 45 % (je nach Standard)
- Ideal für Energiesanierungen, Dämmung, Heizung und Hülle
KfW-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Zuschüsse bis 20 %
- Für Dämmung, Fenster, Heizung
- Kombinierbar mit Steuerbonus
BAFA Förderung Heizung
- Bis zu 30 % Zuschuss für Wärmepumpen
- Bis zu 50 % bei Austausch alter Öl-/Gasheizungen
Schlüsselfertig
Das Haus ist baulich abgeschlossen, aber eventuell fehlen noch Bodenbeläge, Malerarbeiten oder Außenanlagen.
Bezugsfertig
Hier ist alles erledigt, sodass der Einzug sofort möglich ist.
Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
Custom Tables
Keller, Bodenplatte
an Außenluft grenzen
30 Jahren
oder Nachhaltigkeits-Klasse
oder Nachhaltigkeits-Klasse
(ohne Eindeckung)
(mit Eindeckung)
(mit Dämmmatten)
(Einblassdammüng)
(Einblassdämmung, unbegehbar)
(ohne Dämmung)
(komplettes Dach)
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
der Planung
Vorpommern
Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
+ 130.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
Kaufnebenkosten
und Abschlussentgelt
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(0,5 % jährliche Gebühren)
Gesamtfinanzierung
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(2 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
66.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
plus 103.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
160.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
142.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
10 Jahren
(effectiver Jahrezins)
bedarf
nach 15 Jahren
(€)
(€)
(€)
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
auf Auslandsimmobilie
(10 WE)
& Dämmung
& Gemeinschaftsflächen
Technik etc.)
(10 WE)
Technik etc.)
Bauleitung
& Außenanlagen
/ Extras
& Entwurf
& Qualitätssicherung
(z. B. Innenarchitektur)

