Auflassungsvormerkung beim Immobilienkauf: Bedeutung, Dauer, Kosten
Die Auflassungsvormerkung sichert beim Immobilienkauf Deinen Anspruch auf das Eigentum, schützt vor Doppelverkäufen und hat Vorrang im Grundbuch. Sie wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Notar eingetragen und dauert meist einige Tage bis Wochen.
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Das Wichtigste in Kürze:
→ Bedeutung der Auflassungsvormerkung: rechtliche Absicherung beim Immobilienkauf, schützt Dich vor Doppelverkäufen und sichert Deinen Anspruch auf das Eigentum (§ 883 BGB).
→ Die Eintragung der Auflassungsvormerkung dauert meist einige Tage bis wenige Wochen.
→ Die Eintragung kostet ca. 0,25 % des Kaufpreises, die Löschung nach der Eigentumsumschreibung erzeugt meist geringe zusätzliche Gebühren.
Ein zentrales Instrument zur rechtlichen Absicherung beim Kauf einer Immobilie ist die Auflassungsvormerkung. Diese Eintragung im Grundbuch sorgt dafür, dass Dir die Immobilie auch wirklich gehört, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist. Ab diesem Moment kann der Verkäufer das Haus oder die Wohnung nicht noch einmal verkaufen und auch nicht mehr mit neuen Schulden belasten.
Riechtliche Grundlage für die Auflassungsvormerkung ist § 883 BGB. Dein Anspruch auf die Immobilie wird durch diese Aufmerkung im Grundbuch gesichert und gewährt dir Vorrang vor allen späteren Eintragungen.
Auflassungsvormerkung: Ablauf der Eintragung
Dauer: Meist dauert die Eintragung einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts.
Kosten: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung kostet in der Regel 0,25 % des Kaufpreises der Immobilie. Das ist etwa die Hälfte der Grundbuchgebühren. Da der Notar die Antragstellung übernimmt, fallen die Gebühren automatisch im Rahmen der Kaufabwicklung an.
Rangfolge im Grundbuch: Vorrang der Vormerkung
Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, hat sie höchste Priorität. Das bedeutet: Du stehst an erster Stelle, wenn es um das Grundstück geht. Alle nachfolgenden Belastungen wie neue Grundschulden oder Pfandrechte sind nachrangig.
Somit genießt Du jetzt:
- Schutz vor Doppelverkäufen: Niemand kann das Grundstück rechtmäßig an eine andere Person verkaufen.
- Rechtssicherheit für dich, denn Banken und Finanzierungsinstitute erkennen die Vormerkung als Absicherung an, bevor sie Kredite auszahlen.
Auflassungsvormerkungen bei Eigentumswohnungen
Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung geht es in der Auflassungsvormerkung nicht um das gesamte Grundstück, sondern um die Unterteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Deine Eigentumswohnung ist das Sondereigentum, während das Grundstück zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die Auflassungsvormerkung sichert in diesem Fall Dein Sondereigentum und schützt Deinen Anspruch auf diese konkrete Wohnung, nicht auf das Grundstück.
Auch hier wird die Vormerkung in Abteilung II eingetragen, so bist du rechtlich abgesichert, dass niemand die Wohnung anderweitig verkauft oder sie belastet, bevor Du Eigentümer bist. Das Gemeinschaftseigentum bleibt davon unberührt, Belastungen hierfür können weiterhin bestehen.
Löschung der Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist für den Immobilienkauf nur temporär notwendig. Sobald das Eigentum offiziell auf Dich übertragen wurde, wird sie wieder gelöscht.
Wann erfolgt die Löschung?
Direkt nach der endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Löschung wird in der Regel vom Notar veranlasst, der auch den Kaufvertrag abgewickelt hat.
Warum ist die Löschung wichtig?
Nach der Löschung ist das Grundbuch „frei” für weitere Eintragungen, wie neue Grundschulen oder Änderungen beim Eigentum. Das bedeutet für Dich: Dein Eigentumsrecht ist endgültig gesichert und alle Sicherungen im Grundbuch sind aktualisiert.
Was kostet die Löschung?
Die Gebühren für die Löschung sind meist gering und werden zusammen mit den übrigen Grundbuchgebühren abgerechnet.
Praxis-Tipps:
- Sichere Dir frühzeitig einen Notartermin: Plane genügend Zeit ein, damit die Eintragung der Auflassungsvormerkung rechtzeitig erfolgt.
- Prüfe das zuständige Grundbuchamt: Informiere Dich, ob digitale Einreichungen möglich sind. Manche Ämter haben längere Bearbeitungszeiten.
- Kalkuliere die Kosten ein: Neben der Eintragungsgebühr für die Auflassungsvormerkung fallen Notarkosten und ggf. Gebühren für die Grundschuld an.
- Halte Kontakt zu Deinem Baufinanzierungsberater: Die Bank benötigt die Auflassungsvormerkung oft als Voraussetzung für die Kreditauszahlung. Halte Kontakt mit Deinem Berater, um Zahlungsfristen und Unterlagen abzustimmen.
- Informiere Dich beim Verkäufer und Notar: Frage nach aktuellen Grundbuchauszügen, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Belastungen bestehen. Dies verhindert Verzögerungen.
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