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Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören und für Bestand, Sicherheit und Nutzung des Gebäudes notwendig sind.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Gemeinschaftseigentum sind alle Teile einer Immobilie, die nicht zu einer einzelnen Wohnung gehören, sondern allen Eigentümern gemeinsam gehören. Es umfasst alle Bereiche, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind und allen Eigentümern gemeinschaftlich zur Nutzung und Instandhaltung zur Verfügung stehen. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum trifft die Eigentümergemeinschaft, meist in einer Eigentümerversammlung. Die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen werden gemeinsam getragen. Das Gemeinschaftseigentum lässt sich folgendermaßen zum Sondereigentum abgrenzen: Das Sondereigentum ist der Bereich, der nur einem einzelnen Eigentümer gehört, wie zum Beispiel die Innenräume einer Eigentumswohnung.

Was gehört in einem Mehrfamilienhaus zum Gemeinschaftseigentum?

  • Gebäudeteile: Dach, tragende Wände, Fundament, Fassade, Außenwände und die äußere Seite von Wohnungseingangstüren. 
  • Gemeinsame Bereiche: Treppenhaus, Flure, Aufzug, Kellergänge und gemeinschaftliche Außenanlagen wie Garten oder Wege. 
  • Technische Anlagen: Heizungs-, Wasser- und Stromleitungen sowie technische Anlagen, die das gesamte Gebäude versorgen. 
  • Das Grundstück selbst.