Gibt es rechtliche Vorgaben bei der energetischen Sanierung?
Erfahre, welche Sanierungspflichten und energetischen Anforderungen an Gebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um zwei Drittel zu senken. Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt bei der Erreichung dieses Klimaschutzziels eine wichtige Rolle. Denn Gebäude sind für rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Das Gesetz für energetische Sanierungen in Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und regelt die Verpflichtungen für Sanierungen, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.
Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?
Die nachfolgenden Sanierungspflichten gelten für Eigentümer:innen von Ein-, Zwei-, sowie Mehrfamilienhäusern. Dabei gelten folgende Ausnahmen: Wenn Du als Eigentümer:in schon seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude wohnst, bist Du aktuell noch von den Verpflichtungen zur Sanierung befreit. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gelten andere energetische Vorschriften. Wenn Du vorhast, ein unsaniertes Haus zu kaufen oder wenn Du ein Haus erbst, hast Du als Neueigentümer:in zwei Jahre Zeit, deiner Sanierungspflicht nach den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. (2-Jahres-Frist).
Die Pflicht zur Sanierung betrifft die Bereiche Heizung und Gebäudehülle.
1. Heizungstausch
Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (mit 4 bis 400 kW Heizleistung), müssen ausgetauscht werden. Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sind von der Regelung ausgenommen. Welcher Kesseltyp in Deinem Haus eingebaut ist, weiß der zuständige Bezirksschornsteinfeger. Zusätzlich müssen neue Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden, um einen hohen Wärmeverlust zu vermeiden.
2. Dämmung Dach/Dachgeschoss
Die oberste Geschossdecke eines Gebäudes oder wahlweise das Dach selbst muss gedämmt werden. Die Sanierungspflicht entfällt, wenn das Dach eines nicht ausgebauten Dachraums oder die Geschossdecke zwischen Dachboden und Wohnraum den sogenannten „Mindestwärmeschutz“ bereits erfüllt. Das ist in der Regel der Fall, wenn bereits eine Dämmungsdicke von vier Zentimetern vorhanden ist. Die Pflicht zur Dämmung besteht darüber hinaus nur, wenn der Dachboden auch zugänglich ist, zum Beispiel durch eine Treppe. Um herauszufinden, ob Dein Dach bzw. Dachgeschoss die nötigen Anforderungen bereits erfüllt, ziehst Du am besten eine:n Energieberater:in zu Rate.
Anforderungen auch bei freiwilligen Sanierungen und Modernisierungen
Planst Du größere Modernisierungsarbeiten an Deinem Haus, musst Du im Rahmen dieser Maßnahmen auch das GEG beachten. Wenn Du zum Beispiel den kompletten Außenputz erneuern oder das Dach neu eindecken möchtest, stehst Du in der Pflicht, den energetischen Zustand zu sanieren, also die Wände bzw. das Dach dämmen. Hier gilt die sogenannte „10-Prozent-Regel“: Werden durch Modernisierungsarbeiten mehr als 10 Prozent der Fläche einer Anlage erneuert, greift das Gesetz für energetische Sanierungen und eine Pflicht zur energetischen Sanierung tritt in Kraft. Kleine „Schönheitsmaßnahmen“ und Renovierungen kannst Du vornehmen, ohne dass sich daraus eine Pflicht zur energetischen Sanierung ergibt.
Wenn Du einzelne Bauteile modernisieren möchtest, gibt das GEG Mindeststandards für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) vor, die Du einhalten musst.

Pflicht zur Energieberatung
Im Gebäudeenergiegesetz ist ebenfalls Folgendes verankert: Beim Kauf oder vor einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses bist Du als Eigentümer:in dazu verpflichtet, ein Informationsgespräch mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Energieberater zu führen. Eine solche verpflichtende Fachberatung bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale an, aber auch unsere Partner von der digitalen Energieberatung 42watt.
Hinweis: Am 01.01.2023 ist eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2020 (GEG) in Kraft getreten, mit einigen Verschärfung der Neubaustandards. Und es sind aktuell bereits weitere Änderungsvorschläge für eine Weiterentwicklung des Gesetzes in Diskussion.
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Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
