Energieberatung: Die Experten für Neubau und Sanierung
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Was ist eine Energieberatung?
Eine Energieberatung ist die professionelle Begutachtung einer bestehenden Immobilie durch eine:n Energieberater:in, bei der der Energiebedarf der Immobilie berechnet wird. In die Bewertung der Immobilie fließen das Heizsystem der Immobilie, die Qualität der Dämmung und die Wärmedurchlässigkeit der Fenster und Türen mit ein. Die aktuellen Werte der Immobilie werden im Energieausweis vermerkt.
Daraufhin macht der:die Energieberater:in Vorschläge, durch welche Maßnahmen der Energiebedarf der Immobilie reduziert und die Heizkosten so gesenkt werden können. Hierbei wird eine energetische Sanierung auf den aktuellen Stand evaluiert und die mögliche Verwendung von erneuerbaren Energien geprüft. Der:Die Energieberater:in erstellt als Vorschlag einen individuellen Sanierungsfahrplan, in dem die einzelnen Sanierungsmaßnahmen auf einem Zeitstrahl für die kommenden Jahre geplant werden.
Dieser individuelle Sanierungsfahrplan gibt darüber hinaus Auskunft über die ungefähren Kosten der kommenden Sanierungsmaßnahmen. Dieser ungefähre Kostenrechnung zeigt auch die Ersparnisse bei den laufenden Kosten, die durch eine energetische Sanierung möglich wären. Zusätzlich berechnet der:die Energieberater:in die Amortisationszeit für die einzelnen Maßnahmen und berät Kund:innen zur Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Sanierung.
Wann muss man eine Energieberatung machen?
In bestimmten Fällen sind Hausbesitzer:innen zu einer Energieberatung verpflichtet. Diese Beratungspflicht besteht, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus umfangreich saniert wird und im Zuge der Sanierung der Energiebedarf der Immobilie berechnet werden muss, oder wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird. Hierbei muss ein:e Energieberater:in die Hausbesitzer:innen über den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie aufklären und sofern nötig einen Energieausweis ausstellen.
Seit Januar 2024 sind ebenfalls Hausbesitzer:innen, die eine neue Öl- oder Gasheizung kaufen wollen, dazu verpflichtet, sich über Alternativen von einem:einer Energieberater:in aufklären zu lassen. Die Energieberater:innen sollen darüber hinaus vor möglichen Kosten warnen, die beim Einbau von fossilen Heizsystemen in Zukunft auftreten können.
Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Energieberatungen ist eine Energieberatung bei einem Zuschuss oder einem geförderten Kredit für eine Sanierung oftmals verpflichtend. Der im Zuge dieser Energieberatung erstellte Energieausweis für die Immobilie wird dabei für die Beantragung der Förderung benötigt. Das gilt beispielsweise für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BAFA und für KfW-Kredite und Zuschüsse.
Was kostet eine Energieberatung?
Je nachdem wie umfangreich die durchgeführte Energieberatung ausfällt, variieren auch die Kosten. Die günstigsten Optionen zur Energieberatung sind die Expert:innen der Verbraucherzentralen. Eine Beratung per Telefon ist hier kostenlos, während bei einer Beratung vor Ort meist ein Eigenanteil von 30 € fällig wird.
Höhere Kosten werden bei der Erstellung eines individuellen Sanierungfahrplans fällig. Aufgrund des größeren Aufwandes liegen die Kosten hier meist zwischen 1.500 € und 2.500 €. Allerdings müssen diese Kosten fast nie komplett von den Eigentümer:innen getragen werden, da der Staat Energieberatungen umfangreich mit Zuschüssen fördert.
Welche Förderungen gibt es für eine Energieberatung?
Für die Energieberatung mit dem Ziel der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zahlt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten der Energieberatung. Allerdings sind maximal 650 € an Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser möglich, während größere Häuser mit bis zu 850 € bezuschusst werden. Bei großen Eigentümergemeinschaften werden darüber hinaus noch 250 € ausgezahlt, wenn der:die Energieberater:in den Sanierungsfahrplan bei einer Eigentümerversammlung vorstellt.
Wenn Eigentümer:innen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen eine:n Energieberater hinzuziehen, zahlt die BAFA bis zu 5.000 € für die energetische Beratung und die Begleitung der Baumaßnahme.
Wird statt einer Einzelmaßnahme ein komplettes Gebäude so umfangreich saniert, dass es nach der Sanierung den einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllt, zahlt die KfW bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 € als zusätzlicher Kredit für die Planung, Beratung und Durchführung der energetischen Sanierung. Bei größeren Mehrfamilienhäusern kann dieser zusätzliche Kredit bis zu 40.000 € betragen. Auf diese zusätzlichen Kredite für die Energieberatung und Begleitung der Maßnahmen gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von 50 %, sodass nur die Hälfte des zusätzlichen Darlehens zurückgezahlt werden muss.
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